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Lehrkräfte mit längerfristiger Abwesenheit, z. B. Mutterschutz zu Unterrichtsbeginn

Für die Unterrichtsplanung ist der „Budget-Stichtag“ der Beginn des Unterrichts. Das heißt: ist die Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn nicht mehr im Mutterschutz bzw. längerfristig erkrankt zählt sie zum Budget dazu!

Beispiel: Eine Lehrkraft befindet sich vor bzw. nach Unterrichtsbeginn im Mutterschutz. Sie ist mit UPZ 24 nebst Mutterschutz 24 Std. in diesem Zeitraum geführt. → Diese Lehrkraft schlägt mit 24 Stunden auf das Budget, wenn der Mutterschutz vor Unterrichtsbeginn endet bzw. nach Unterrichtsbeginn beginnt. Fängt die LK nach dem Mutterschutz ihren Dienst wieder an, ist das korrekt. Geht sie danach in Elternzeit, so sollte sie mit „oe - ez“ geführt werden (am Stichtag in Elternzeit), um nicht ins Budget gerechnet zu werden.

Zu Unterichtsbeginn im Mutterschutz → Budgetrelevante WStd = 0


Zu Unterichtsbeginn noch nicht im Mutterschutz → Budgetrelevante WStd = 24

Kontrollieren Sie bitte unbedingt die (abwesenden) Lehrkräfte in der Übersicht „Lehrerkapazität“ im Modul Unterrichtsplanung! Hier werden die budgetrelevanten Stunden in der Spalte „WStd Unterricht“ aufgeführt. Die Summe ist gelb hinterlegt und wird auch in gelb wieder auf dem Reiter Stundenbudget ausgewiesen.


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