Wenn die Schulleitung Kenntnis über das Bewerberfeld hat und sich daraus ein klares Bild über die mögliche Auswahlentscheidung durch das Staatsministerium ableiten lässt, sollen bis zur Abgabe der Unterrichtsplanung neue Funktionsträger bereits für das kommende Schuljahr ins Stammpersonal aufgenommen werden. In der ASV sind diese Lehrkräfte mit der entsprechenden Funktion zu markieren und alle Anrechnungen vollständig zu vergeben.
Liegen bei einer Funktionsstellenbesetzung ausschließlich schulinterne Bewerbungen vor, aus denen keine Rückschlüsse auf die mögliche Auswahlentscheidung gezogen werden können, sollen alle Anrechnungen an die aussichtsreichste Bewerberin oder den aussichtsreichsten Bewerber vergeben werden. Kann zum Zeitpunkt der Übermittlung der Unterrichtsplanung keine Aussage getroffen werden, kontaktieren Sie bitte vorab Referat IV.3, um auf geeignete Art und Weise den künftigen Unterrichtseinsatz unabhängig von zu vergebenden Anrechnungsstunden zu melden.
Kommt es voraussichtlich zu einer externen Funktionsstellenbesetzung, ist die neue Lehrkraft immer über eine Personalveränderung zu melden. Die zukünftigen Anrechnungen (3) sind bereits vollständig zu verplanen. Eine eindeutige Bemerkung (4) erleichtert die Vorbereitung des Abgleichgesprächs. Da Funktionsstellenbesetzungen unabhängig von der Fächerverbindung der Bewerberin oder des Bewerbers erfolgen, ist diese Angabe irrelevant und wird ggf. später angepasst.