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Bitte beachten Sie, dass wie auch in den vergangenen Jahren, von den Schulleitungen zunächst ausschließlich für Lehrkräfte, die familienbedingt (Elternzeit ohne Dienstleistung, Beurlaubung gemäß Art.89 BayBG), aufgrund sonstiger Beurlaubung, Mutterschutzes oder Erkrankung abwesend sind (länger als 6 Wochen Abwesenheit), bzw. für Lehrkräfte in der Freistellungsphase eines Sabbatmodells (mit anschließender Rückkehr in den Dienst) Aushilfen zu planen und mit der Unterrichtsplanung zu übermitteln sind.
Die Aufrechterhaltung der Möglichkeit zur Erhöhung von Lehrerwochenstunden familienbedingt Teilzeitbeschäftigter soll damit zunächst über die zusätzliche Anforderung von Studienreferendaren gewahrt werden. Sollte es die Schulsituation zulassen, so kann auch eine Vollzeitanforderung erfolgen. Die Entscheidung über die Zuweisung wird dann im Abgleich getroffen. Das bedeutet, dass in der zu übermittelnden Unterrichtsplanung keine Aushilfen auf Teilzeitreste geplant werden dürfen. Das Staatsministerium wird nach Übermittlung der UP und Auswertung der bayernweiten Anforderungen zunächst prüfen, ob die aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen bestehenden Stundenbedarfe durch vorhandenes Personal (Stammlehrkräfte, Studienreferendare) gedeckt werden können (vgl. hierzu auch Punkt 4.3 des KMS zur Unterrichtsplanung).
Bekannte Aushilfen, die voraussichtlich im kommenden Schuljahr weiter an der Schule arbeiten werden, können im Stammpersonal oder als Neuanforderung eingetragen werden. Als Teilzeitgrund tragen Sie Vertragsumfang (vu) ein.
Befristete Abordnungen werden in der neuen Einsatzschule im Stammpersonal geführt. Schicken Sie die unterschriebene Formulierungshilfe für Befristeten Abordnung mit den anderen Unterlagen zur UP an das Personalreferat. Die Stammschule führt die Lehrkraft mit Beschäftigungsart oe, genehmigter Vertragsumfang und Einsatz andere Schule weiter.