Die Abgabe der UP teilt sich immer in zwei Etappen, die hier kurz beschrieben werden.
Die letzte und endgültige Übermittlung der Unterrichtsplanung muss immer im vorgegeben Zeitraum an den letzten Tagen des Übermittlungszeitraums liegen. Vergleichen Sie hierzu das UP-KMS. Die Papierform muss exakt am gleichen Datum der endgültigen Übermittlung erstellt werden und kann nur dann auch an Ministerium übermittelt werden.
Wenn keine Papierform am Tag der Übermittlung erstellt wurde, wenden Sie sich an das Personalreferat, um die nächsten Schritte abzuklären.
Zeitraum | Art | Beschreibung |
---|---|---|
Anfang Mai | Vorläufige Übermittlung | Eine vorläufige Übermittlung der Unterrichtsplanung kann und sollte(!) bereits durchgeführt werden, um die technische Infrastruktur und die Fehlerfreiheit der Eintragungen in ASV (Bearbeitung der Plausibilisierungshinweise nach erfolgter Übermittlung) zu überprüfen und ggf. frühzeitig Schritte zur Behebung von Problemen einleiten zu können. Die UP sollte dabei schon weitgehend (bis auf die Anmeldezahlen) valide Daten beinhalten. Die Schriftform ist hier noch nicht zu erstellen. |
Mitte Mai | Endgültige Übermittlung | Da frühestens nach der Neuanmeldung valide Anmeldedaten vorliegen, ist eine Abgabe in diesem Zeitraum zwingend erforderlich. Wenn es keine grundlegenden Änderungen in der Personalplanung (z.B. Änderung der Fächer der Anforderungen, weitere Anforderungen) gibt sind lediglich folgende Schritte durchzuführen:
- Tragen Sie die Schülerzahlen der Anmeldung im Modul Unterrichtsplanung„ im Reiter „Schülerzahlen“ ein. |
Nach dem PU | Korrekturmeldung nach dem Probeunterricht 2024 nicht vorgesehen | Ergeben sich nach dem Probeunterricht noch gravierende Änderungen (Wegfall einer Klasse oder Neubildung), ist dies mit dem Ref. lV.3 zu besprechen |