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C6 Erstellung der Teilzeitanträge in Elternzeit

Es existiert ein Bericht mit dem Namen „Teilzeiten zur UP (RS)“, der das genaue Vorgehen für alle Lehrkräfte beschreibt, wenn die Einträge beim Reiter „Einsatz“ korrekt sind. Bitte verwenden Sie diesen Bericht und beachten Sie die Hinweise zum Ausdruck und zur Weitergabe der Anträge und Vereinbarungen.

Dieser Artikel enthält zahlreiche Informationen zu Teilzeitanträgen. Zur UP ist hauptsächlich der Abschnitt „Ablauf zur UP“ relevant!

Hinweis zur erneuten Übermittlung von veränderten Teilzeitvereinbarungen laut aktuellem Unterrichtsplanungs-KMS (→ Teilzeitänderungen nach Abgabe der UP).

In ASV werden nach einer ersten Übermittlung der UP die Teilzeitvereinbarungen „eingefroren“. Muss nach dem Versand der UP eine Änderung in den TZ-Anträgen vorgenommen werden, gehen Sie bitte wie unter https://helpdesk.asv.bayern.de/kb/faq.php?id=93 beschrieben vor.

Übersicht - Kurzfassung (es sind nicht alle Sonderfälle erfasst)

  • Der Schulleitung muss eine schriftliche Einwilligung jeder Teilzeitlehrkraft zur Teilzeitbeschäftigung im neuen Schuljahr vorliegen, mindestens als Teilzeitvereinbarung.
  • Nur bei TZ-Grund „an“ oder „fb“ erfolgt zur UP ausschließlich eine elektronische Übermittlung an die Bezügestelle. Die Teilzeitvereinbarungen sind dennoch zu unterschreiben, verbleiben aber an der Schule.
  • Bei befristet Angestellten liegt die Unterschrift im Vertrag vor.
  • Teilzeitmodelle werden für die gesamte Laufzeit genehmigt. Ein jährlicher Antrag ist während der Laufzeit nicht einzureichen.
  • Bei allen anderen TZ-Lehrkräften muss ein schriftlicher TZ-Antrag für Sonderfälle zur UP eingereicht werden. Änderungen müssen dann ebenfalls schriftlich weiter gegeben werden.

Ablauf zur UP

  • Beachten Sie hierbei auch den Artikel Teilzeit. Achten Sie auch auf verbotene Teilzeitmaße.
  • Zur UP müssen nur die Teilzeitanträge für Sonderfälle (v.a. Teilzeit in Elternzeit, langfristige Erkrankung etc.) schriftlich eingereicht werden.
  • Benutzen Sie hierzu den Vordruck aus der Berichtsbibliothek unter Lehrer „Antrag auf Teilzeitbeschäftigung - Nur Sonderfälle“.
  • Die Anträge zur familienpolitischen und Antragsteilzeit werden zur UP ausschließlich elektronisch (automatisch mit der Übermittlung der UP) übermittelt.
  • In ASV müssen die Teilzeitmaße noch einmal geprüft werden.
  • Danach werden nur die Teilzeitvereinbarungen aus der Berichtsbibliothek gedruckt und unterschrieben. Diese verbleiben an der Schule. Es werden keine „echten“ Teilzeitanträge aus dem Modul Teilzeitanträge gedruckt. Diese werden nur zur US benötigt. Ein Teilzeitantrag ist zur UP nur bei Teilzeit in Elternzeit oder anderen Sonderfällen wie z.B. langfristige Erkrankung mit dem Antrag für Sonderfälle bereits zur UP postalisch zu senden.
  • Beachten Sie das Vorgehen bei angestellten Lehrkräften mit Teilzeit in Elternzeit bzw. anderen Sonderfällen in TZ!

Anträge prüfen

Vor jeder Datenübermittlung (UP oder US) müssen im Reiter Einsatz XX/YY die Teilzeitdaten jeder einzelnen (Teilzeit-)Lehrkraft durch Anklicken aufgerufen werden (für die UP im Reiter vorläufige Planung und im Bearbeitungsmodus). Dies dient zur automatischen Aktualisierung verschiedener Werte und zur Kontrolle der Einträge.

Nicht selten wird der Eintrag im Feld „Minderung davon wissenschaftlich“ vergessen - mit dem Ergebnis scheinbar durch ASV falsch erzeugter Teilzeitformulare. Der Eintrag ist eine Information, die nur der Anwender absolut sicher wissen kann (und daher eintragen muss). Beispiel: Auch eine Lehrkraft mit der Fächerkombination Mathe/Physik könnte wegen zeitweisem fachfremdem Einsatz im Fach Musik das Arbeitszeitkonto ganz oder teilweise mit nichtwissenschaftlichen Stunden angespart haben.

Sonderfälle:

  • Für eine unbefristet angestellte Lehrkraft, die aufgrund der Umstände dauerhaft eine gewisse Stundenzahl laut Vertragsumfang (Teilzeitgrund „vu“) nicht überschreiten darf, kann kein TZ-Antrag gestellt werden, da für diese die UPZ im Vertragsumfang geregelt ist. Aufgrund der VIVA-Einspielung könnte bei Angestellten fälschlicherweise der TZ-Grund „vu“ gesetzt sein. Prüfen Sie dies mit einem geeigneten Filter!
  • Teilzeit während der Elternzeit, Wiedereingliederung, längerfristiger Ausfall (z.B. Mutterschutz) zu Beginn des SJ: Hier ist nur ein schriftlicher Antrag für Sonderfälle ( BRN, KM ) zu stellen.
  • Teilzeitmodelle Sabbatmodell bzw. Blockmodell der ATZ: Diese Teilzeiten werden einmalig genehmigt und gelten für die gesamte Laufzeit. Hier sind unabhängig von der UP oder US gesonderte Anträge einzureichen.

Öffnen Sie für die Prüfung bei einer TZ-Lehrkraft das Modul Teilzeitanträge auf dem Reiter Einsatz xx/yy und überprüfen Sie die Eintragungen bei den Teilzeitanträgen. Vor der ersten UP-Übermittlung ist nur der Reiter „aktuelle Planung“ aktiv. Tragen Sie bei familienbezogener Teilzeit ggf. fehlende Kinder unter 18 Jahren bzw. pflegebedürftige Angehörige ein. Nach der erfolgreichen Übermittlung der UP wird der Reiter „übermittelt UP aktiv. Die Summe der aktuell verplanten Stunden (pinker Rahmen) muss bei Teilzeitlehrkräften der UPZ entsprechen.

Teilzeitvereinbarungen drucken

Es werden keine „echten“ Teilzeitanträge aus dem Modul Teilzeitanträge gedruckt. Diese werden nur zur US benötigt. Nach erfolgreicher Übermittlung der UP können die TZ-Anträge für die betroffenen LK ausgedruckt und von ihnen unterschrieben werden. Die Anträge verbleiben an der Schule.

Für die Unterrichtsplanung werden nur die Anträge für Sonderfälle (v.a. Teilzeit in Elternzeit) - dieser kann nur handschriftlich mit dem Antrag für Sonderfälle erstellt werden - an das Staatsministerium bzw. die Regierung postalisch geschickt. Die Übermittlung aller anderen Teilzeiten erfolgt elektronisch über ASD.
An der Schule werden jedoch die „Teilzeitvereinbarungen“ ausgedruckt und von Lehrkraft und Schulleitung unterschrieben. Diese verbleiben an der Schule. Erst zur US werden die endgültigen Anträge abgegeben. Der Bericht „Teilzeitvereinbarungen“ findet sich in der Berichtsbibliothek in der Rubrik Lehrkräfte.

Ablauf bei angestellten Lehrkräften mit Teilzeit in Elternzeit

Auch bei angestellten Lehrkräften ist nur der TZ-Antrag für Sonderfälle, z.B. während Teilzeit in Elternzeit einzusenden. Die personalverwaltende Stelle ist hier die zuständige Regierung. Diese benötigt hierfür aber die Genehmigung durch das Staatsministerium. Daher ergibt sich folgender Ablauf:

  • Senden Sie eine Mail per OWA mit der Bitte um Zustimmung des Staatsministeriums zur Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit unter Angabe von Name, Vorname, Fächerverbindung, ggf. ausgeübter Funktion und des beabsichtigten Teilzeitmaßes der Lehrkraft im neuen Schuljahr an das Funktionspostfach viva_rs@schulen.bayern.de um die Zustimmung des Staatsministeriums einzuholen. Teilzeitmaße sind dabei immer – wie im aufgeführten Beispiel ersichtlich – in folgender Aufgliederung anzugeben:
Wochenstundenzahl gesamt: 16
davon sind:
wissenschaftlicher Einsatz einschließlich Anrechnungsstunden 3
ggf. anteilige Ermäßigung wg. Alters 1
ggf. anteilige Ermäßigung wg. GdB 1
ggf. Ausgleichsstunde AZK wissenschaftlich 0
nichtwissenschaftlicher Einsatz 10
ggf. Ausgleichsstunde AZK nichtwissenschaftlich 1
  • Nach Prüfung durch das Staatsministerium erfolgt die Antwort ebenfalls per OWA-Mail.
  • Schicken Sie dann den schriftlichen Antrag (für Sonderfälle) zusammen mit dem Ausdruck der Mail an die zuständige Regierung.

Beschreibung des Verfahrens

Bereits vor Einführung von ASV wurde das Verfahren zu den Teilzeitanträgen vereinfacht.
Zu unterscheiden ist die Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung (bzw. der allgemeine Lehrereinsatz) im Laufe des Abgleichs mit dem Personalreferat und der Einstellung der Bezüge in VIVA durch die personalführende Stelle („Rechnungsstelle“, bei Beamten SG II-6 im KM, bei befristet und unbefristet angestellten Lehrkräften die jeweilige Regierung). Anstatt nun zur UP und zur US jeweils für jede Teilzeitlehrkraft einen eigenen Antrag zu schicken, wird zur UP weitestgehend die elektronische Übermittlung der Daten genutzt um die Teilzeitbezüge festzulegen. Liegen keine Teilzeitmeldungen vor, wird die Lehrkraft im neuen Schuljahr automatisch in Vollzeit bezahlt. Vom LfF wird dann eine Rückzahlung in einer Rate eingefordert. Dies kann für die Lehrkräfte unschön sein.
Da nicht alle Fälle automatisiert behandelt werden können ist es für manche Fälle notwendig zur UP einen Teilzeitantrag für Sonderfälle einzureichen. Diese Fälle werden unten beschrieben.
Zur Information der Lehrkräfte und auch zur rechtlichen Absicherung der Planungen der Schulleitung ist mit den Lehrkräften eine Teilzeitvereinbarung über das geplante TZ-Maß abzuschließen und zu unterschreiben. Diese verbleiben an der Schule.
Für befristet angestellte Lehrkräfte, wie z.B. Aushilfen oder Absteller von der Kirche, ist weder zur US noch zur UP ein Teilzeitantrag zu stellen. In diesen Fällen wurde ein eigener Vertrag mit der genehmigten Stundenzahl geschlossen. Dies zu bestätigen ist schlicht nicht notwendig. Diese Fälle werden mit Teilzeitgrund „vu - Vertragsumfang“ gekennzeichnet.

Nachträgliche Änderungen müssen vom Personalreferat genehmigt werden und dann auch mit Antrag „Abweichende Meldung nach Unterrichtsplanung“ von der KM-Homepage einzureichen, um auch die Bezüge neu festzulegen.

Teilzeitvereinbarungen

Wie oben beschrieben ist für jede Teilzeitlehrkraft eine Teilzeitvereinbarung zu erstellen. Dies kann entfallen, wenn wie unten beschrieben ein TZ-Antrag für Sonderfälle eingereicht werden muss. Gehen Sie zur Erstellung des Berichts wie folgt vor: Teilzeitvereinbarungen (Berichtsbibliothek – Datenbereich Lehrkräfte, Bericht Teilzeitvereinbarung):
Drucken Sie den Bericht für alle TZ-Lehrkräfte (nur familienbezogene Teilzeit sowie Antragsteilzeit) aus und lassen Sie die jeweilige Teilzeitvereinbarung von den Lehrkräften unterschreiben.
Diese Vereinbarungen verbleiben an der Schule und werden nicht an das Staatsministerium verschickt! Es werden keine „echten“ Teilzeitanträge aus dem Modul Teilzeitanträge gedruckt. Diese werden in diesen Fällen nur zur US benötigt.

Teilzeitanträge für Sonderfälle

In folgenden Fällen ist es erforderlich einen TZ-Antrag für Sonderfälle einzureichen (Formular für Sonderfälle im BRN):

  • Teilzeit in Elternzeit
  • Wiedereingliederung
  • Längerfristige Erkrankung im neuen Schuljahr
  • Mutterschutz (Mutterschutz ist Dienst!)
  • Teilzeitbeschäftigung am 01.08. des neuen Schuljahres, aber Teilzeitgrund nicht „fb“ oder „an“ (in diesen Fällen findet nämlich keine elektronische Übermittlung statt). Bei TZ-Grund „vu“ (i.d.R. nur befristet Beschäftigte) ist grundsätzlich keine elektronische Übermittlung erforderlich.

Fallbeispiele

1. Eine Lehrkraft befindet sich bis 06.08. des neuen Schuljahres in Mutterschutz und ist ab 07.08. für die nächsten drei Jahre in Elternzeit. → In diesem Fall ist ein Teilzeitantrag für Sonderfälle für die Zeit vom 01.08. bis zum 06.08. zu stellen.

2. Eine LK wird mit 19 Stunden in Teilzeit arbeiten. Für die Zeit vom 01.09. bis zum 01.12. ist eine Kur genehmigt. Die LK wird mit UPZ 19 und gleichzeitig 19 Stunden Ermäßigung wegen langfristiger Erkrankung geführt. So kann zur UP bereits eine Aushilfe für die Dauer der Erkrankung eingeplant werden. Die Eintragung wäre zur Stichtagsmeldung im Oktober auf jeden Fall so vorzunehmen. → Für die Lehrkraft ist ein TZ-Antrag für Sonderfälle einzureichen. Alternative: Die Lehrkraft wird zur UP eingeplant als wäre sie das ganze Jahr tätig, z. B. mit Antragsteilzeit. Dann wird ein TZ-Antrag elektronisch übermittelt. Es ist eine Teilzeitvereinbarung zu unterschreiben. In diesem Fall kann die Aushilfe nicht eingeplant werden (sonst zählen die Stunden doppelt auf das Budget). Zur US ist die Eintragung nach obigen Vorgaben zu ändern.

Änderungen nach Übermittlung

Sind Änderungen in der TZ ab drei Stunden unter Einhaltung des Budgets eingetreten, so ist der Antrag „Abweichende Meldung nach Unterrichtsplanung“ von der KM-Homepage zu verwenden.


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