Parallel zur Übermittlung der digitalen Daten muss eine Schriftform erstellt werden. Folgende Übersicht zeigt, welche Unterlagen schriftlich einzusenden sind und welche nicht.
1. Bericht „UP Protokoll RS“ zur Unterrichtsplanung
Der Druck erfolgt über das Modul Unterrichtsplanung (Datei → Unterrichtsplanung → Unterrichtsplanung). In Modul kann der gewünschte Bericht über das Druckersymbol aufgerufen werden).
Bitte kontrollieren Sie nach Ausdruck des Berichts den Ansprechpartner für die Unterrichtsplanung. Insbesondere eine Vertretung während der Ferienzeit müssen händisch ergänzt werden.
Es existiert ein neuer Bericht mit dem Namen „Teilzeiten zur UP (RS)“, der das genaue Vorgehen für alle Lehrkräfte beschreibt, wenn die Einträge beim Reiter „Einsatz“ korrekt sind. Bitte verwenden Sie diesen Bericht und beachten Sie die Hinweise zum Ausdruck und zur Weitergabe der Anträge und Vereinbarungen.
Falls es beim Drucken des UP-Berichtes zu Verschiebungen im Ausdruck der Lehrerkapazitätsstunden Anrechnungen, Ermäßigungen etc. kommen sollte bzw. gekommen ist, liegt es daran, dass bei den Tabelleneigenschaften der Haken „davon, staatlich, geförderte, WStd“ (1) versehentlich gesetzt wurde. Mit einem Klick auf den entsprechenden Menüpunkt wird der Haken wieder deaktiviert. Alternativ wählen Sie die Funktion „Standard widerherstellen“ (2).
2. Anträge auf Teilzeit während der Elternzeit und Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung
Ausschließlich die Anträge auf Teilzeit während der Elternzeit oder Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung werden im Original bereits im Mai am Staatsministerium oder am Landesamt für Schule benötigt.
Für Beamte finden Sie das Formular Antrag auf Teilzeitbeschäftigung – nur für Sonderfälle (nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 2 BayBG / § 15 BEEG) auf folgender Seite https://www.km.bayern.de/lehrer/dienst-und-beschaeftigungsverhaeltnis/formulare.html. Der Antrag auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung ist ebenfalls über diese Internetseite abrufbar. Alle Anträge für Teilzeit während der Elternzeit sollen zeitnah an das Referat V.3 geschickt werden. Sollten einzelne Anträge nicht bis zur dritten Woche im Mai vorliegen, soll sollen diese separat nachgeschickt werden. Bitte die fehlenden Anträge im Anschreiben aufzählen, um den Kontrollprozess zu beschleunigen.
Bei unbefristet angestellten Lehrkräften müssen diese Formulare immer und ausschließlich an das Landesamt für Schule geschickt werden. Vorab wird eine Genehmigung von Seitens des Ministerium benötigt. Der Antrag wird digital an das Funktionspostfach viva_rs@schulen.bayern.de über das OWA-Portal gestellt. Die genaue Verfahrenshinweise entnehmen Sie bitte dem KMS zur Unterrichtsplanung.
3. ggf. Formblatt zum Offenen Versetzungsverfahren (OVV) - „Benachrichtigung des Staatsministeriums“
Zusammen mit der Papierform der UP ist bei Referat V.3 das unterschriebene Formblatt zur „Benachrichtigung des Staatsministeriums“ im Original für die Versetzungen im Rahmen des Offenen Versetzungsverfahrens (OVV) einzureichen.
Es ist darauf zu achten, dass alle zu befüllende Felder mit den erforderlichen Eintragungen versehen sind. Weitere Angaben zum OVV (bspw. Fehlanzeige) sind im Bericht „UP Protokoll RS“ im Abschnitt „Zusätzliche Angaben“ mitzuteilen.
Falls Sie keine Stellen im OVV ausgeschrieben sowie keine LK über das OVV bekommen haben beantworten Sie die Frage 9 im UP-Protokoll mit „Nein“ und ergänzen handschriftlich „Fehlanzeige“.
4. ggf. Anträge für Abordnungen, Ringtausch etc.
(Teil-)Abordnungen von Stammlehrkräften an andere staatliche Realschulen ist dem Staatsministerium schriftlich mitzuteilen.
Eine Formulierungshilfe finden Sie in der ASV-Dokumentation unter Abordnung.
5. ggf. zusätzliches Anschreiben zur Situation
Falls besondere Umstände der Schule eine gesonderte Erklärung erfordern, die nicht in der Bemerkung zur Unterrichtssituation oder aus dem Protokoll ersichtlich werden, kann ein separates Schreiben zur Vorbereitung des Abgleichgespräches beigelegt werden.
Nachfolgende Unterlagen sind nur für den Handakt an der Schule notwendig.
Teilzeitvereinbarungen
(Berichtsbibliothek – Datenbereich Lehrkräfte, Bericht Teilzeitvereinbarung): Drucken Sie den Bericht für alle TZ-Lehrkräfte (nur familienbezogene Teilzeit sowie Antragsteilzeit) aus und lassen Sie sie von den Lehrkräften unterschreiben. Diese Vereinbarungen verbleiben an der Schule und werden nicht an das Staatsministerium verschickt! Es werden keine „echten“ Teilzeitanträge aus dem Modul Teilzeitanträge gedruckt. Diese werden nur zur US benötigt.
Teilzeitanträge für Antragsteilzeit (Art. 88 Abs. 1 BayBG / § 11 Abs. 2 TV–L) oder familienpolitische Teilzeit (Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG / § 11 Abs. 1 TV–L) werden nicht zur Unterrichtsplanung eingereicht.
Für Lehrkräfte, deren Teilzeit für das kommende Schuljahr bereits durch ein entsprechendes Schreiben bewilligt wurde (z. B. Altersteilzeit (auch Blockmodell), Teilzeitbeschäftigung mit Freistellung (Sabbatmodell), Teilzeit in der Elternzeit etc.) oder Lehrkräfte, die nur begrenzt dienstfähig sind, ist kein Teilzeitantrag zu stellen. Diese Lehrkräfte sind mit dem im jeweiligen Bescheid festgeschriebenen Teilzeitmaß einzusetzen.
Antrag auf Versetzung oder Wiederverwendung
Alle Anträge auf Versetzung oder Wiederverwendung werden zum jeweiligen Handakt genommen. Die Anträge können von den Schulleitungen über die Umfrage im OWA-Portal ausgedruckt werden.
Sie haben die Möglichkeit, Bemerkungen zu einzelnen Lehrkräften in die Bemerkung zur UP aufzunehmen. Diese wird im Bericht zur UP mit ausgedruckt. Füllen Sie hier bitte die offenen Felder handschriftlich aus. Es können auch Anmerkungen auf dem Protokoll gemacht werden. Sie können bei Bedarf ebenso ein gesondertes, formloses Schreiben mitschicken.
Der zugehörige Bericht „UP Protokoll RS“ ist am selben Tag der endgültigen UP-Meldung auszudrucken und an das Staatsministerium postalisch oder eingescannt per OWA-Mail an km.a4r3@schulen.bayern.de zu senden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die elektronische Form dieser finalen UP-Meldung mit der Papierform übereinstimmt.
Beachten Sie zu den nötigen Formularen das KMS zur Unterrichtsplanung.
Adresse
Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
Referat V.3
Salvatorstraße 2
80333 München
Faxnummer für Nachlieferungen etc.:
089 - 2186 2805
Falls Sie nach der Lieferung der UP weiter in ASV planen möchten, sollten Sie sich den Lieferstand aufheben, indem Sie den Berichte „UP Protokoll RS“, einen Ausdruck der Matrix und eine Übersicht über die Anrechnungsstunden speichern oder ausdrucken. Diese Daten können Sie dann für den Abgleich bereithalten. Anders als zur US wird zur UP keine eigene Zeitscheibe angelegt.