Kehrt eine Lehrkraft zum Halbjahr in den Dienst zurück, so ist dies unbedingt in der Planung zu berücksichtigen und im Abgleich mit dem Personalreferat zu besprechen. Unbedingt auch in den Bemerkungen zur UP dokumentieren.
Die entsprechenden Anträge „Wiederverwendung zum Schulhalbjahr“ werden im Oktober über das Online-Portal WV-VS-Realschule eingegeben und nach Überprüfung der Schulleitung an das Ministerium geschickt.