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G2.15 Kirchliche Lehrkraft auf Abstellungsvertrag mit der Kirche

Diese Lehrkräfte werden in der ASV in der Regel mit dem Rechtsverhältnis Kirchliche Religionslehrkraft (lg) und dem Dienstherr Kirche (ev) oder Kirche (kr) geführt.

Außerdem muss eine Lehrbefähigung/-erlaubnis vergeben werden.

Art Lehrbefähigung/-erlaubnis
gt Geistlicher mit 2. Prüfung
rl Religionslehrkraft voll ausgebildet
sr Religionslehrkraft nicht voll ausgebildet

Vergleichen Sie auch die Fälle 10 bis 13 in der Beschäftigungstabelle.


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