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G2.8 Beschäftigungsverhältnis und UPZ pflegen

Beschäftigungstabelle

Nr Fall Beschäf- tigungs- art Ausb.- abschn. Teilzeit- grund Arbeits- zeit- modell Art Abwesen-heit Rechts- verhältnis Lehramt UPZ Bemerkung
1 Vollzeit (Beamter vz bl, bp voll Setzen Sie in der Regel den Haken „autom. Berechnung der UPZ“.
2 Teilzeit (Beamter) tz an, fb bl, bp gen. TZ >= 1/2 voll Antragsteilzeit muss stets überhälftig sein.
3 Teilzeit unterhälftig (Beamter) wh fb bl, bp 1/4 voll ⇐ gen. TZ < 1/2 voll
4 Teilzeit während Elternzeit tz, wh te bl, au, as gen. TZ ⇐ 3/4 voll
5 Teildienstfähigkeit tz, wh td bl gen. TZ
6 Supervertrag vz, tz, wh bei tz, wh: an, fb as voll bzw.gen. TZ
7 unbefristet Angestellter vz, tz, wh bei tz, wh: an, fb, vu au voll bzw. gen. TZ TZ-Grund vu nur in sehr wenigen Fällen begründet, weil der Vertrag dauerhaft auf nur wenige Stunden begrenzt ist. Dies betrifft Entfristungen und z.B. Lehrkräfte, die keine volle bayerische Lehramtsbefähigung haben.
8 befristet Angestellter RS (Aushilfsvertrag o.ä.), wird im Planungsschuljahr vorauss. weiter an dieser Schule beschäftigt vz, tz, wh bei tz, wh: vu ab geplante UPZ So einplanen, als würde der Einsatz genehmigt. Hier ist im Gegensatz zu unbefristet Beschäftigten bei TZ-Beschäftigung stets „vu“ zu wählen.
9 befristet Angestellter RS (Aushilfsvertrag o.ä.), wird im Planungsschuljahr vorauss. nicht weiter an dieser Schule beschäftigt nm ab 0 Abgehende befristet Beschäftigte, z.B. Aushilfen, nicht melden.
13 Abstellungsvertrag vz,tz,wh bei tz, wh: so lg gt,sr,rl gen. Stundenumfang Absteller sind stets mit Rechtsverhältnis lg zu melden.
21 Abgeordnete Grundschullehrkraft (an GY,RS) seit US 2019 nicht mehr nötig
22 Förderlehrer vz, tz, wh bei tz, wh: an, fb bl, au, bp voll bzw. gen. TZ Sonstige Stunden (z.B.Förderstunden) außerhalb des eigenständigen Unterrichts werden mit der Lehrerstundenart ILF bei Anrechnungen/Fördermaß-nahmen/Pflege erfasst.
23 Heilpädagogischer Förderlehrer vz, tz, wh bei tz, wh: an, fb bl, au, bp hf, hu voll bzw. gen. TZ Sonstige Stunden (z.B.Förderstunden) außerhalb des eigenständigen Unterrichts werden mit der Lehrerstundenart ILF bei Anrechnungen/Fördermaß-nahmen/Pflege erfasst.
25 Altersteilzeit Blockmodell Arbeitsphase vz, tz, wh bei tz, wh: at ab bl, au gen. ATZ In ASV sind Eintragungen in „Beginn des Modells“, „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ und „Ende des Modells“ erforderlich.
26 Altersteilzeit Blockmodell Freistellungsphase vz, tz, wh bei tz, wh: at ab bl, au gen. ATZ a) UPZ und Beschäftigungsart wie vor der Freistellungsphase; b) im Feld „längerfristiger Ausfall“: Lehrerstundenart FR Freistellungsphase, Stunden = UPZ, von und bis für den Zeitraum der Freistellungsphase In ASV sind Eintragungen in „Beginn des Modells“, „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ und „Ende des Modells“ erforderlich.
27 Altersteilzeit Blockmodell Freistellungsphase mit Unterrichtseinsatz in geringem Umfang vz, tz, wh bei tz, wh: at ab bl, au gen. ATZ a) UPZ und Beschäftigungsart wie vor der Freistellungsphase; b) im Feld „längerfristiger Ausfall“: Lehrerstundenart FR Freistellungsphase, Stunden = UPZ, von und bis für den Zeitraum der Freistellungsphase; c) die Stunden des geringen Umfangs werden als Nebentätigkeit auf dem SNR-Reiter der LK erfasst; In ASV sind Eintragungen in „Beginn des Modells“, „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ und „Ende des Modells“ erforderlich.
28 Altersteilzeit Teilzeitmodell tz, wh at at bl, au gen. ATZ In ASV sind Eintragungen in „Beginn des Modells“ und „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ erforderlich. Das Feld „Ende des Modells“ muss leer bleiben.
29 Freistellungsmodell Arbeitsphase vz, tz bei tz: an, fb f bl, au voll bzw. gen. TZ In ASV Eintragung in Beginn des Modells, „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ und „Ende des Modells“ erforderlich.
30 Freistellungsmodell Freistellungsphase vz, tz bei tz: an, fb f bl, au voll bzw. gen. TZ a) UPZ und Beschäftigungsart wie vor der Freistellungsphase; b) im Feld „längerfristiger Ausfall“: Lehrerstundenart FR Freistellungsphase, Stunden = UPZ, von und bis für den Zeitraum der Freistellungsjahr; In ASV sind Eintragungen in „Beginn des Modells“, „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ und „Ende des Modells“ erforderlich.
31 Elternzeit ohne Beschäftigung oe ez bl, au, as, bp 0 Teilzeit während der Elternzeit siehe Teilzeit oben
32 Beurlaubung oe bm, bo, bw, so, fb, ap, rz bl, au, bp, as 0
33 Beurlaubung zum Einsatz an einer Privatschule (nach Art. 44 BaySchFG) vz, tz, wh bei tz: an, fb bl, au, bp, as voll bzw. gen. TZ Einsatz andere Schule an Privatschule
34 Beurlaubung zum Einsatz an einer Auslandsschule (§18 UrlV) oe so bl, au, bp, as 0
35 Ruhestand oe nicht erfassbar (so) br, ar 0 Erfassen Sie einen Abgang, vgl. zur US auch Tabellenblatt Zugang/Abgang (Nr. 5)! Im ersten Jahr des Ruhestands ist die LK zur US mit oe und Abgang zu melden. Danach löschen.
36 Ruhestand mit Unterrichtseinsatz in geringem Umfang wh br br, ar Vertrags- umfang Vertragsumfang wird bei der UPZ eingetragen.
37 Referendar mit eigenständigem Einsatz vd r3 bezogen auf Planungs- schuljahr bw 0 Zur UP werden von der Einsatzschule keine Referendare gemeldet. Die Seminarschule führt ihre Referendare mit UPZ 0.
38 Referendar ohne eigenständigen Einsatz vd r1,r2, r3, r4 bw 0 Zur UP werden von der Einsatzschule keine Referendare gemeldet. Die Seminarschule führt ihre Referendare mit UPZ 0.
39 Referendar nach Ende des Vorb.dienstes löschen! LK in ASV löschen.
43 an Schule A tätig, an Schule B nur Nebentätigkeit über anderen Vertrag a) an Schule A normal erfassen, ohne Nebentätigkeit; b) an Schule B Dienstverhältnis und UPZ normal erfassen; bei Einsatz andere Schule die Stunden verbuchen, die an Schule A gehalten werden; Eintrag bei Nebentätigkeit auf Einsatzreiter von Schule B; Stunden der Nebentätigkeit in der Matrix bzw. besonderem Unterricht erfassen
44 Mobile Reserve (Meldung durch Stammschule) vz, tz, wh bei tz: an, fb bl, au, bp, as voll bzw. gen. TZ Die MobRes darf nicht verplant werden. Unter Anrechnungen/Vertretungsreserve Stunden „LRM“ in Höhe der UPZ erfassen; bei Versetzung im OVV (nur RS) Eintragung wie unter Nr. 48 beschrieben.
45 Mobile Reserve (Meldung durch Einsatzschule ungleich Stammschule) nm bl, au, bp, as Oder LK in ASV löschen.
46 Lehrkraft, die Wegversetzungsantrag gestellt hat vz, tz, wh bei tz: an, fb bl, au, bp, as voll bzw. gen. TZ Regulär melden (so verplanen, als würde der Versetzungsantrag nicht genehmigt), an GY ggf. zusätzlich Ersatzanforderung (VJ) erfassen.
47 Lehrkraft, die im Rahmen des offenen Versetzungsverfahrens an die meldende Schule hinversetzt werden soll vz, tz, wh bei tz: an, fb bl, au, bp, as voll bzw. gen. TZ So einplanen, als würde der Versetzungsantrag genehmigt.
48 Lehrkraft, die im Rahmen des offenen Versetzungsverfahrens von der meldenden Schule wegversetzt werden soll, auch Mobile Reserven oe bei tz: an, fb so bl, au, bp, as 0 Führen Sie die Lehrkraft weiter, mit UPZ 0. Erfassen Sie einen Abgang „w“.
49 Lehrkraft, die im Planungsschuljahr längerfristig ausfällt vz, tz, wh, vd bei tz: an, fb bl, au, bp, as, bw voll bzw. gen. TZ Art des Ausfalls (Mutterschutz, sonstiger Ausfall) bei LK als „Längerfristiger Ausfall“ in Höhe der UPZ erfassen.
50 Wechsel ins Ausland oder in ein anderes Bundesland (Lehrertauschverfahren) oe so bl, au, as, bp 0 Erfassen Sie einen Abgang „wl“.

Besondere Hinweise:

  • Lehrkräfte, die auf MB-Mittel beantragt werden, sind mit Rechtsverhältnis „ab“ zu melden!
  • Kirchliche Lehrkräfte auf Abstellungsvertrag mit der kirchlichen Behörde werden für Realschulen immer mit Rechtsverhältnis „lg“ geführt, nichtab“ oder „au“.
  • Es werden grundsätzlich keine Zu- oder Abgänge benötigt, mit Ausnahme des offenen Versetzungsverfahrens, Ruhestand und Wechsel außerhalb Bayerns.
  • Aushilfen, die nicht weiter beschäftigt werden können, werden auf nm gestellt oder gelöscht.

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