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G2.1 Pflege der Lehrerdaten

Staatliche Schulen haben bereits zur UP-Meldung die Datensätze der Lehrkräfte angepasst und geprüft, so dass zur US-Meldung lediglich Neuzuweisungen und Versetzungen einzupflegen sind, siehe hierzu den Artikel zum Anlegen neuer Lehrkräfte.

Für nichtstaatliche Schulen sind die Lehrerdaten zur US-Meldung ebenfalls zu aktualisieren und auf eventuelle Fehler zu prüfen.

Beachten Sie für die Eintragungen der Einzelfälle folgende Übersichten:

  • Eine tabellarische Übersicht über die grundlegenden Eintragungen nach Beschäftigungsverhältnis geordnet sowie eine Übersicht über Eintragungen bei Zu- bzw. Abgängen finden sie hier.
  • Eintragungshinweise der Lehrerdaten sind in der Kategorie Lehrer beschrieben.

Es wird empfohlen, jeweils nach der Bearbeitung einer Lehrkraft eine Prüfung des Datensatzes mittels des „Auges“ in der Menüleiste durchzuführen. Beachten Sie bitte die verbotenen TZ-Maße bei TZ-Lehrern.

Zudem ist vor und nach der Pflege der Lehrerdaten eine Datensicherung sinnvoll.


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