Die Änderung einer PKZ kann unter anderem in folgenden Fällen erforderlich sein:
Die PKZ enthält ein falsches Geburtsdatum für die Lehrkraft.
Die Lehrkraft wird (bayernweit betrachtet) unter verschiedenen PKZs geführt und an dieser Schule wird aus Sicht des Kultusministeriums eine falsche PKZ benutzt.
Verhalten von ASV
In ASV lassen sich durchaus Lehrkräfte vorläufig ohne PKZ anlegen und pflegen, siehe Dummy-Lehrkräfte anlegen.
Wenn zu einer Lehrkraft einmal eine PKZ eingetragen ist, lässt sich diese leider nicht mehr ohne Weiteres ändern. Daher bitte große Sorgfalt auf die Wahl der PKZ legen; siehe dazu auch PKZ anfordern.
Wenn bereits die falsche PKZ in ASV eingetragen ist, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Vorgehen
Legen Sie im ASV-Lehrermodul einen neuen Datensatz mit der richtigen PKZ an (für Details siehe PKZ anfordern).
Buchen Sie alle Daten im Lehrermodul und alle Unterrichtselemente in der Matrix von der „falschen“ auf die „richtige“ PKZ um.