Für die Meldung des Dienstverhältnisses bzw. gegebenenfalls der Dienstverhältnisse der Teamlehrkraft gelten die allgemeinen Vorgaben zur Erfassung von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen oder mehreren Dienststellen.
Falls eine Lehrkraft coronabedingt den Präsenzunterricht nicht durchführen kann und dieser Unterricht von einer sogenannten Teamlehrkraft übernommen wird, so