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Teamlehrkräfte

Für die Meldung des Dienstverhältnisses bzw. gegebenenfalls der Dienstverhältnisse der Teamlehrkraft gelten die allgemeinen Vorgaben zur Erfassung von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen oder mehreren Dienststellen.

Falls eine Lehrkraft coronabedingt den Präsenzunterricht nicht durchführen kann und dieser Unterricht von einer sogenannten Teamlehrkraft übernommen wird, so

  • ist der Unterricht der Lehrkraft zuzuordnen, die durch die Teamlehrkraft vertreten wird;
  • sind die Stunden der Teamlehrkraft im Bereich Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven mit der Lehrerstundenart Einsatz als Teamlehrkraft mit der Kurzform TLK zu verbuchen.


  • ist das Rechtsverhältnis grundsätzlich ab - Angestellter befristet, als Arbeitgeber by - Freistaat Bayern anzugeben und kann der Teilzeitgrund nicht Antragsteilzeit (an) oder familienpolitische Teilzeit (fb) sein.