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Wichtige Anpassungen der Plausibilitätsprüfungen zur US 2019

Auf dieser Seite sind die wichtigsten Änderungen der Plausibilitätsprüfungen zusammengestellt, die zwischen der Meldung der Unterrichtssituation 2018 und 2019 in ASV vorgenommen wurden.

Schüler

  • M-PL: Das Summendatum zu Schülern mit sonderpädagogischer Förderung muss mit der Anzahl der Schüler mit einem Eintrag im Feld „Sonderpädagogische Förderung erteilt“ übereinstimmen.
  • M-PLs: Schülersummendaten zum Ganztag müssen den Eintragungen zur ganztägigen Betreuung bei den Schülern entsprechen.
  • Nur GMS: M-PL: Schülersummendaten zu Vorkursen und Vorkursteilnehmern für Kindergartenkinder können nur von staatlichen GS gemeldet werden.
  • Nur GMS: M-PL: Wenn Vorkurse gemeldet werden, muss die Anzahl der Schüler im Vorkurs größer sein als die Anzahl der Vorkurse.
  • Nur GMS: M-PL: Wenn Kinder in Vorkursen gemeldet werden, müssen auch Vorkurse gemeldet werden.
  • M-PL: Die Ausprägung „Schule mit OGT-Angebot“ für die ganztägige Betreuung steht aus technischen Gründen noch zur Verfügung, ist jedoch fachlich nicht mehr gültig.

Klassen

  • M-PL: Für jede Klasse muss ein Klassenleiter gemeldet werden (ausgenommen sind Klassen der Art EX, EX-QA, EX-MA, ORG, EXT, DAH, EVP).

Unterricht

  • M-PL: Die Fächer Sport (m), Sport (w) und Sport (mw) sind nur noch als Pflichtunterricht oder in der Oberstufe erlaubt.
  • M-PL: Das Unterrichtsfach Sportförderunterricht darf nur noch als Wahlunterricht eingetragen werden.
  • M-PL: Die Fächer des Lehrbereichs Sport dürfen als Pflichtunterricht und Wahlunterricht verbucht werden.
  • Nur GY, IGS: M-PL: Unterricht im Bereich „Intensivierungsstunden“ darf nur die Unterrichtsart „Pflichtunterricht“ oder „Förderunterricht“ haben.

Lehrer

  • M-PL: Bei Referendaren muss das Rechtsverhältnis „Beamter auf Widerruf“ sein (ausgenommen die Ausbildungsabschnitte RE und RP).
  • M-PL: Bei Referendaren sind die Lehrämter „Volksschule“ oder „1. Lehramtsprüfung“ nicht zulässig.
  • Nur staatl. RS: M-PL: Es muss mindestens eine Anrechnungsstunde der Art „ Beratungslehrer“ vergeben werden.
  • Nur staatl. RS: M-PL: Die Anrechnungsstundenart „Systembetreuer BD2“ soll mindestens einmal und maximal zweimal vergeben werden.
  • Nur staatl. GY: M-PL: Der Budgetzuschlag „Abordnung Grundschullehrkraft“ und die budgetrelevante Schülerzahl muss konsistent sein.
  • Nur staatl. RS: M-PL: Es darf maximal eine Anrechnungsstunde der Art „Beratungsstunde Übertrittsbegleitung“ vergeben werden.