Falls Ihre Schule aufgelöst bzw. inaktiviert (vorübergehend stillgelegt) wird, müssen Sie im aktuell letzten Schuljahr des Betriebs noch einige Arbeitsschritte zwingend erledigen.
Erstellen Sie zunächst eine schulscharfe Sicherung in ASV und nehmen spätestens im Juli Kontakt zu ihrem zuständigen ASV-Multiplikator auf.
Sie müssen trotz der Auflösung zum 1.8. ein neues Folgeschuljahr einrichten, um die letzte verpflichtende Unterrichtssituation (US) für Ihre Schule melden zu können. Dies wird vor allem benötigt, damit die Schüler und Lehrer richtig in ASD verbucht sind. Die entsprechende Dokumentation finden Sie hier: Neues Schuljahr einrichten
Bei den Lehrer- und Schülerdaten müssen im aktuellen sowie neu angelegten Schuljahr noch einige Pflegarbeiten durchgeführt werden.
Bei allen Lehrerdaten müssen vor allem folgende Felder gepflegt werden:
Informationen etwa zu den möglichen Abgangsmerkmalen finden Sie unter folgendem Link Beschäftigungsverhältnis.
Bei allen Schülerdaten müssen vor allem folgende Felder gepflegt werden:
Eine Dokumentation finden unter dem Abschnitt Schulartübergreifende Informationen zur Schülerdatenpflege.
Im Planungsschuljahr dürfen keine Unterrichtselemente und Klassen angelegt sein. Im Modul Lehrkräfte müssen alle Anrechnungen entfernt werden.
Im nächsten Schritt holen Sie in ASV die Daten ab, um den Button für die Übermittlung der Daten zur Unterrichtssituation zu aktivieren. Sollte der Button nach dem erfolgreichen Abholen der Daten weiterhin inaktiv sein, so erstellen Sie für Ihre Schule ein Ticket im ASV-Ticketsystem. Wählen Sie hierbei als Hilfethema Schulauflösung, mit der Bitte um die Erstellung eines Erhebungstermins für die letzte Meldung der Daten zur Unterrichtssituation. Weisen Sie das Ticket Herrn Johannes Berndt zu. Hier gelangen Sie zum Ticketsystem.
Tragen Sie bitte den Ansprechpartner zur US und den Schulleiter ein.
Um alle M-Fehler auszuräumen, führen Sie bitte die Datenprüfungen zur US unter Datei / Verwaltung / Datenprüfung durch.
Als letzten Schritt zur Auflösung Ihrer Schule und zur korrekten Datenabwicklung müssen Sie die letzte US für Ihre Schule melden und die Abgabe erklären, damit alle Schüler und Lehrkräfte korrekt an anderen Schulen weitergeführt werden können.
Wir bitten Sie bei Grund- oder Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Realschulen zur
sonderpädagogischen Förderung, schulartunabhängigen Orientierungsstufen, integrierten Gesamtschulen, Freien Waldorfschulen, Förderzentren und Schulen für Kranke im Zeitraum von 1. Oktober bis spätestens 10. Oktober mittels ASV nach ASD zu übermitteln. Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufsfachschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Wirtschaftsschulen und Wirtschaftsschulen zur sonderpädagogischen Förderung müssen im Zeitraum vom 20. bis 30. Oktober 2023 ihre Daten übermitteln.
Eine ausführliche Dokumentation finden Sie unter Unterrichtssituation.