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Berufsgruppe BFS Ernährung und Versorgung und Sozialpflege

BFS

Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und Berufsfachschulen für Sozialpflege können gemeinsame Klassen bilden. Für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation gelten folgende Eintragungsvorgaben:

  • In ASV wird an beiden Schulen je eine Klasse mit Klassenart R geführt. Bei beiden Klassen wird die Klassenbesonderheit schulübergreifende Klasse (Kürzel SÜK) angegeben.
  • Der Unterricht wird (mit positiver Stundenzahl) nur an einer der beiden Schulen erfasst. An dieser ist zusätzlich eine Klasse der Klassenart EXT mit den Schülern der anderen Schule (vgl. ASV-Dokumentation) anzulegen.
  • Den gemeinsamen Unterrichten sind die Schüler beider Schulen, also die Schüler der Regelklasse und die Schüler der EXT-Klasse, zuzuordnen. Damit sind die Anzahl der Schüler im Unterricht sowie die Anzahl der Unterrichtsstunden je Schüler statistisch korrekt erfasst.