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Arten der Stundenabrechnung

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BFS, BFF, BSF, FS, FAK, BFG, BFGF
NEU 2024

Manche Schularten haben ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Stundenabrechnung für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation:

  • Berufsfachschulen und Berufsfachschulen zur sonderpädagogischen Förderung melden Wochenstunden oder Jahresstunden Netto.
  • Förderberufsschulen, Fachschulen und Fachakademien können Wochenstunden, Jahresstunden Netto oder Jahresstunden Brutto wählen.
  • Staatliche Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und nichtstaatliche Berufsfachschulen für Pflege melden im ASV/ASD-Neuverfahren Jahresstunden Netto, die übrigen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Jahresstunden Brutto (mit 200 Jahresunterrichtstagen).

Beachten Sie bitte, dass Jahresstunden Netto ausschließlich dann zulässig ist, wenn sich die Unterrichts- und Ferienzeiten an Ihrer Schule nach dem offiziellen Schulkalender richten. Wird Samstagsunterricht erteilt, sind die Ferienzeiten individuell festgelegt oder beginnt Ihr Schuljahr nicht am 1. August, so dürfen nur Wochenstunden oder Jahresstunden Brutto gemeldet werden.

Ist der Unterricht an Ihrer Schule überwiegend ungleichmäßig auf die Schulwochen verteilt, so dürfen nur Jahresstunden gemeldet werden.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Arten der Stundenabrechnung

Nehmen Sie diese Eintragung unbedingt vor dem Import der Stundenplandatei und vor der Datenpflege für die US-Meldung vor, damit die Lehrerstunden in ASV korrekt ermittelt werden.