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Lehrbefähigung Sonderpädagogik (Praxisphase in der Zweitqualifikation)

BSF, FZ
NEU 2024

Lehrkräfte, die ihre zweijährige Praxisphase an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung oder im Ausnahmefall an einem Förderzentrum absolvieren, halten eigenverantwortlichen Unterricht im Gesamtumfang von 6 JWS.
Um den von den betreffenden Lehrkräften gehaltenen Unterricht kenntlich zu machen, kann der Zusatzbedarfsgrund Unt. nicht budgetrelevant verwendet werden.

Die Lehrkräfte erhalten zudem fünf Anrechnungsstunden. Diese sind auf dem Reiter <Schulnummer> unter Verwendung der Lehrerstundenart Zweitquali. LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu verbuchen.
Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Lehrbefähigung Sonderpädagogik - Zweitqualifikationsmaßnahme für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen