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Gastschüler an Berufsschulen

Diese Dokumentationsseite gilt für folgende Berufliche Schulen (BerS):

BerS StMUK StMUK Förderschulen StMELF
WS BS BFS BFG FOSBOS FAK FS WSF BSF BFF BFGF FOF FALF FSLF
staatl. x x
kom. x x
priv.

Fachlicher Hintergrund

Als Gastschüler gelten

  • Schülerinnen und Schüler mit einem Beschäftigungsverhältnis, deren Beschäftigungsort nicht im Sprengel der besuchten Schule liegt, bzw.
    Schülerinnen und Schüler ohne Beschäftigungsverhältnis, die nicht im Sprengel der besuchten Schule ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Berufsschulen, zentrale Ausbildung (Art. 10 Abs. 1 Satz 4 BaySchFG, fiktive Gastschüler):
    Berufsschülerinnen und -schüler, die in Einrichtungen des Bundes oder des Landes bzw. privatisierten Nachfolgeeinrichtungen zentral ausgebildet werden und vor Aufnahme der Ausbildung ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Grundsprengel der für die Einrichtung zuständigen Berufsschule hatten. Maßgeblich ist hier der gewöhnlichen Aufenthalt des Schülers/der Schülerin zum 01.06. vor Aufnahme der Ausbildung.
  • Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
    Schülerinnen und Schüler, die nicht im Sprengel der besuchten Schule ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (hier besteht Sprengelpflicht),

Rechtsgrundlage: Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BaySchFG

Pflege in der ASV

Folgende Angaben sind für die Bestimmung des Gastschulverhältnisses wichtig:

  • Fachsprengel
    weitere Details folgen
  • Gemeindekennzahl (GKZ) zum 20.10. (Schüler > Schuljahr 20XX/YY) - wird automatisch ermittelt
    Ermittlung der maßgeblichen Gemeindekennzahl
    - Schüler in Ausbildung = GKZ des Ausbildungsbetriebes
    - Schüler ohne Ausbildung = GKZ des Schülerwohnortes

Nach dem 20.10. erfolgt keine Anpassung mehr, auch wenn sich der Ausbildungsbetrieb bzw. die Schüleranschrift ändert.

Für die Entscheidung, ob der Schüler in Ausbildung ist oder nicht, ist der Eintrag in dem Feld Beschäftigungsart im Reiter Schuljahr relevant

  • Gemeindekennzahl zum 01.06. vor Beginn der Schulausbildung (Schüler > Schuljahr 20XX/YY)
    (nur bei zentraler Ausbildung in Einrichtungen des Bundes oder des Landes bzw. privatisierten Nachfolgeeinrichtungen) ⇒ sog. fiktive Gastschüler
    Ist manuell anhand der Angaben des Schülers/der Schülerin vorzugeben.

Gastschulgenehmigung

Öffnen Sie das Schülermodul über Datei ⇒ Schüler ⇒ Schülerdaten und wählen die entsprechende Schule aus. (1)
Wählen Sie anschließend die Klasse (2)
und den gewünschten Schüler aus. (3)
Klicken Sie auf den Reiter Gastschulgenehmigung. (4)
Tragen Sie die Daten der Gastschulgenehmigung ein. (5)
Gegebenenfalls sind zusätzlich die Daten der Zuweisung einzutragen. (6)

Die Erfassung der Gastschulgenehmigung ist keine Voraussetzung für die Übermittlung der Unterrichtssituation (US).

Bearbeitung des Gastschülerstatus im Reiter Schüler > Schuljahr 20XX/YY

Das Programm berechnet anhand der Daten einen Gastschülerstatus. Dieser kann in das Feld Gastschüler/Schülerstatus übernommen werden, aber auch manuell angepasst werden.

Die verschiedenen Fälle von Gastschülern werden folgendermaßen abgebildet:
Weitere Informationen zu den einzelnen Schlüsseln mit Beispielen finden Sie auch hier: Präsentation ASV Gastschülerberechnung

Schlüssel Anzeigeform Beschreibung
S Sprengelschüler Schüler/Schülerin wohnt im Grundsprengel.
FB / FA Gastschüler (Fachsprengel)
bay /außerbay
Schüler/Schülerin, dessen/deren Ausbildungsbetrieb im Fachsprengel liegt.
bay / außerbay je nach maßgeblicher GKZ.
GB / GA Gastschüler (n. Umschüler)
bay / außerbay
Ein genehmigter Gastschulantrag liegt vor. Einzelfallentscheidung auf Anregung der abgebenden Schule in Benehmen mit der aufnehmenden Schule und deren Sachaufwandsträger (Art. 43 Abs. 5 BayEUG).
bay / außerbay je nach maßgeblicher GKZ.
Vorgabe: Reiter Gastschulgenehmigung > Checkbox Genehmigung liegt vor
GFB / GFA Fiktiver Gastschüler
bay / außerbay
Fiktive Gastschüler – zentrale Ausbildung (nach Art. 10 Abs. 1 S. 4 BaySchFG).
bay / außerbay je nach maßgeblicher GKZ.
Vorgabe: Betriebemodul > Reiter Stammdaten > Checkbox Einrichtung Bund/Land und
Schülermodul < Reiter Schuljahr 20XX/YY > Feld GKZ und Wohnort vor Beginn der Schulausbildung (01.06.)
GAN Gastschulverhältnis angeordnet Gastschulverhältnis wird durch Regierung angeordnet. Keine Einzelfallentscheidung, Anordnung gilt für alle Schüler mit demselben Ausbildungsberuf (z.B. Erprobung neuer Fachsprengel)
Vorgabe: Reiter Gastschulgenehmigung > Checkbox Zuweisung von Schulamt/Regierung
U Umschüler Umschüler nach Art. 10 Abs.6 BaySchFG i. V. m. Art 40 S. 1 Nr. 2 BayEUG sind Umschüler für einen anerkannten Ausbildungsberuf mit Umschulungsvertrag nach § 60 BBiG oder §42a der HwO, die eine anderweitigen öffentlichen Förderung erhalten. Der Umschüler darf nicht berufsschulpflichtig sein, hat aber das Recht am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen. Es gilt Sprengelpflicht.
Vorgabe: Reiter Schuljahr 20XX/YY > Feld Beschäftigungsart = mit Umschulungsvertrag
Z Selbstzahler / Gasthörer Selbstzahler – Umschüler, die keine Förderung erhalten. Diese gelten als „normale“ Schüler / Gastschüler (je nach GKZ).
Vorgabe: Reiter Schuljahr 20XX/YY > Feld Beschäftigungsart = mit Umschulungsvertrag und Feld Maßnahmeträger = Selbstzahler

Umschülerstatus sticht Gastschülerstatus!
Ist ein Schüler sowohl Gastschüler als auch Umschüler, so ist Umschüler (Schlüssel „U“) zu wählen, da hier die Kosten durch den Maßnahmeträger übernommen werden.

Meldung an den Sachaufwandsträger

Rechtsgrundlage: Nr. 4.3 Anlage 2 BaySchO (Umfang der Datenweitergabe)