Diese Dokumentationsseite gilt für folgende Berufliche Schulen (BerS):
| BerS | StMUK | StMUK Förderschulen | StMELF | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WS | BS | BFS | BFG | FOSBOS | FAK | FS | WSF | BSF | BFF | BFGF | FOF | FALF | FSLF | |
| staatl. | x | x | x | x | x | x | x | x | ||||||
| kom. | x | x | x | x | x | x | x | x | ||||||
| priv. | ||||||||||||||
Schülerinnen und Schüler haben in den oben genannten Schulen freie Schulwahl und unterliegen keiner Sprengelpflicht. Maßgeblich für die Bestimmung des Gastschülerstatus ist die Gemeindekennzahl des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerin bzw. des Schülers.
Rechtsgrundlage: Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BaySchFG
Das Programm berechnet anhand der Daten einen Gastschülerstatus. Dieser kann in das Feld Gastschüler/Schülerstatus übernommen werden, aber auch manuell angepasst werden.
Die verschiedenen Fälle von Gastschülern werden folgendermaßen abgebildet:
Weitere Informationen zu den einzelnen Schlüsseln mit Beispielen finden Sie auch hier: Präsentation ASV Gastschülerberechnung
| Schlüssel | Anzeigeform | Beschreibung |
|---|---|---|
| S | Sprengelschüler | Schüler/Schülerin wohnt im Grundsprengel. |
| GB | Bay. Gastschüler (n. Umschüler) | Schüler/Schülerin wohnt nicht im Grundsprengel aber in Bayern. |
| GA | Außerbay. Gastschüler (n. Umschüler) | Schüler/Schülerin wohnt nicht im Grundsprengel und nicht in Bayern. |
| GFB | Fiktiver Gastschüler bayerisch | Schüler/Schülerin besucht eine Schule mit überregionalen Einzugsbereich, wohnt am 20.10. im Grundsprengel und hat am 01.06. außerhalb des Grundsprengels gewohnt. |
| GFA | Fiktiver Gastschüler außerbayerisch | Schüler/Schülerin besucht eine Schule mit überregionalen Einzugsbereich, wohnt am 20.10. im Grundsprengel und hat am 01.06. außerhalb Bayerns gewohnt. |
Ein fiktives Gastschulverhältnis wird immer dann begründet, wenn der Schüler/die Schülerin nur zum Besuch der Schule in das Gebiet des Sachaufwandsträgers zieht.
Schülerinnen und Schüler, die zum Besuch der Schule jeden Tag hin- und herpendeln, gelten als normale Gastschüler, auch an Schulen mit überregionalem Einzugsbereich.
Voraussetzungen hierfür sind
Rechtsgrundlage: Art. 10 Abs. 1 Satz 6 BaySchFG i.V.m. § 9 Abs. 2 AVBaySchFG
Für eine maschinelle Berechnung des Gastschülerstatus muss die Schule als Schule mit überregionalem Einzugsbereich gekennzeichnet werden. Die Vorgabe erfolgt unter:
Datei > Schulische Daten > Schulen > Reiter Verwaltung
Für die Schulart FOSBOS findet sich das Kennzeichen bei der Klassengruppe, da es sich auch nur auf einen Teil eines Bildungsangebotes beziehen kann.
Rechtsgrundlage: Nr. 4.3 Anlage 2 BaySchO (Umfang der Datenweitergabe)