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Gastschüler an sonstigen beruflichen Schulen

Diese Dokumentationsseite gilt für folgende Berufliche Schulen (BerS):

BerS StMUK StMUK Förderschulen StMELF
WS BS BFS BFG FOSBOS FAK FS WSF BSF BFF BFGF FOF FALF FSLF
staatl. x x x x x x x x
kom. x x x x x x x x
priv.

Fachlicher Hintergrund

Schülerinnen und Schüler haben in den oben genannten Schulen freie Schulwahl und unterliegen keiner Sprengelpflicht. Maßgeblich für die Bestimmung des Gastschülerstatus ist die Gemeindekennzahl des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerin bzw. des Schülers.
Rechtsgrundlage: Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BaySchFG

Pflege in der ASV

Wichtige Angaben für die Bestimmung des Gastschülerstatus

  • Gemeindekennzahl zum 20.10. (Schüler > Schuljahr 20XX/YY)
    Wird automatisch aus dem Reiter Anschriften > Schüler ermittelt.
    Nach dem 20.10. erfolgt keine Anpassung mehr, auch wenn sich die Schüleranschrift ändert.

  • Gemeindekennzahl zum 01.06. vor Beginn der Schulausbildung (Schüler > Schuljahr 20XX/YY)
    (nur bei überregionalen Einzugsbereich benötigt – nähere Erläuterungen siehe unten)
    Ist manuell anhand der Angaben des Schülers/der Schülerin vorzugeben.

Bearbeitung des Gastschülerstatus im Reiter Schüler > Schuljahr 20XX/YY

Das Programm berechnet anhand der Daten einen Gastschülerstatus. Dieser kann in das Feld Gastschüler/Schülerstatus übernommen werden, aber auch manuell angepasst werden.

Die verschiedenen Fälle von Gastschülern werden folgendermaßen abgebildet:
Weitere Informationen zu den einzelnen Schlüsseln mit Beispielen finden Sie auch hier: Präsentation ASV Gastschülerberechnung

Schlüssel Anzeigeform Beschreibung
S Sprengelschüler Schüler/Schülerin wohnt im Grundsprengel.
GB Bay. Gastschüler (n. Umschüler) Schüler/Schülerin wohnt nicht im Grundsprengel aber in Bayern.
GA Außerbay. Gastschüler (n. Umschüler) Schüler/Schülerin wohnt nicht im Grundsprengel und nicht in Bayern.
GFB Fiktiver Gastschüler bayerisch Schüler/Schülerin besucht eine Schule mit überregionalen Einzugsbereich, wohnt am 20.10. im Grundsprengel und hat am 01.06. außerhalb des Grundsprengels gewohnt.
GFA Fiktiver Gastschüler außerbayerisch Schüler/Schülerin besucht eine Schule mit überregionalen Einzugsbereich, wohnt am 20.10. im Grundsprengel und hat am 01.06. außerhalb Bayerns gewohnt.


Besonderheit: Fiktive Gastschüler (bayerisch – außerbayerisch)

Ein fiktives Gastschulverhältnis wird immer dann begründet, wenn der Schüler/die Schülerin nur zum Besuch der Schule in das Gebiet des Sachaufwandsträgers zieht.
Schülerinnen und Schüler, die zum Besuch der Schule jeden Tag hin- und herpendeln, gelten als normale Gastschüler, auch an Schulen mit überregionalem Einzugsbereich.

Voraussetzungen hierfür sind

  • Schüler/Schülerin besucht eine weiterführende berufliche Schule mit überregionalem Einzugsbereich
    (Betroffene Schulen sind in der KMBek Berufliche Schulen mit überregionalem Einzugsbereich vom 11.03.2008 veröffentlicht.)
  • Schüler/Schülerin wohnt am Stichtag 20.10. im Grundsprengelgebiet.
  • Schüler/Schülerin hatte seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 01.06. vor Unterrichtsbeginn außerhalb des Grundsprengelgebietes.

Rechtsgrundlage: Art. 10 Abs. 1 Satz 6 BaySchFG i.V.m. § 9 Abs. 2 AVBaySchFG

Für eine maschinelle Berechnung des Gastschülerstatus muss die Schule als Schule mit überregionalem Einzugsbereich gekennzeichnet werden. Die Vorgabe erfolgt unter:

Datei > Schulische Daten > Schulen > Reiter Verwaltung

Für die Schulart FOSBOS findet sich das Kennzeichen bei der Klassengruppe, da es sich auch nur auf einen Teil eines Bildungsangebotes beziehen kann.

Meldung an den Sachaufwandsträger

Rechtsgrundlage: Nr. 4.3 Anlage 2 BaySchO (Umfang der Datenweitergabe)