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Außenstellen

Fachlicher Hintergrund

Abgrenzung Außenstelle

  • Von einer Außenstelle spricht man, wenn ein Teil des Unterrichts einer Schule dauerhaft an einem Standort außerhalb der Schulsitzgemeinde abgehalten wird.
  • Eine weitere Schulstelle ist ein Gebäude innerhalb der Schulsitzgemeinde aber ohne räumlichen Zusammenhang mit dem Hauptgebäude.
  • Ausgelagerte Klassen sind einzelne Klassen in einem anderen Gebäude, das nicht ausschließlich von der betreffenden Schule genutzt wird.

Nur öffentliche Schulen können Außenstellen haben. Deshalb muss eine schulrechtliche Genehmigung einer Außenstelle einer staatlichen (Berufs-)schule auch nicht erfolgen. Bei privaten Schulen ist eine Außenstelle hingegen nicht zulässig.

Fachliche Abbildung

Aufruf: Datei ⇒ Schulische Daten ⇒ Schulen
Bei der Schule ist auf dem Reiter Verwaltung (1) die Außenstelle (2) hinterlegt. Die Daten kommen über die ASD-Schnittstelle aus dem Dienststellenverzeichnis. Sollte(n) Ihre Außenstelle(n) im Dienststellenverzeichnis fehlen oder Fehler aufweisen, erstellen Sie bitte ein Supportticket mit dem Hilfethema Schulverzeichnis/Dienststellenverzeichnis.

Weitere Informationen zu den Außenstellen im Zeugnis finden Sie hier.