Außenstellen im Zeugnis stellen sich auf zwei Arten dar: im Schulname Zeile 1 und 2 sowie im Ort der Unterschrift. Ab ASV 2.20 wird dies automatisch am Zeugnis abgedruckt.
Schulkopf 1 und 2: Hier muss der Amtliche Schulname stehen. Darunter kann u.E. „mit Außenstelle(n)“ vermerkt werden.
Den Schulkopf können Sie unter Datei > Schulische Daten > Schulen > Stammdaten > Feld (auf den Zeugnissen) ändern. Wenn Sie eine zweizeilige Formulierung nutzen, druckt ASV diese auch im Zeugnis zweizeilig.
Ort der Unterschrift: Hier ist der Ort anzugeben, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt wird, also entweder die Haupt- oder die Außenstelle.
Rechtlicher Hintergrund zu Außenstellen:
Von einer Außenstelle spricht man, wenn ein Teil des Unterrichts einer Schule dauerhaft an einem Standort außerhalb der Schulsitzgemeinde abgehalten wird.
Eine weitere Schulstelle ist ein Gebäude innerhalb der Schulsitzgemeinde aber ohne räumlichen Zusammenhang mit dem Hauptgebäude.
Ausgelagerte Klassen sind einzelne Klassen in einem anderen Gebäude, das nicht ausschließlich von der betreffenden Schule genutzt wird.
Außenstellen können nur öffentliche, keine privaten Schulen haben. Deshalb muss eine schulrechtliche Genehmigung einer Außenstelle einer staatlichen (Berufs-)schule auch nicht erfolgen.
Weitere Informationen zu den Außenstellen finden Sie hier.