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Außenstellen im Zeugnis

Außenstellen im Zeugnis stellen sich auf zwei Arten dar: im Schulname Zeile 1 und 2 sowie im Ort der Unterschrift. Ab ASV 2.20 wird dies automatisch am Zeugnis abgedruckt.

  • Schulkopf 1 und 2: Hier muss der Amtliche Schulname stehen. Darunter kann u.E. „mit Außenstelle(n)“ vermerkt werden.
    Den Schulkopf können Sie unter Datei > Schulische Daten > Schulen > Stammdaten > Feld (auf den Zeugnissen) ändern. Wenn Sie eine zweizeilige Formulierung nutzen, druckt ASV diese auch im Zeugnis zweizeilig.



  • Ort der Unterschrift: Hier ist der Ort anzugeben, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt wird, also entweder die Haupt- oder die Außenstelle.

Rechtlicher Hintergrund zu Außenstellen:

  • Von einer Außenstelle spricht man, wenn ein Teil des Unterrichts einer Schule dauerhaft an einem Standort außerhalb der Schulsitzgemeinde abgehalten wird.
  • Eine weitere Schulstelle ist ein Gebäude innerhalb der Schulsitzgemeinde aber ohne räumlichen Zusammenhang mit dem Hauptgebäude.
  • Ausgelagerte Klassen sind einzelne Klassen in einem anderen Gebäude, das nicht ausschließlich von der betreffenden Schule genutzt wird.
  • Außenstellen können nur öffentliche, keine privaten Schulen haben. Deshalb muss eine schulrechtliche Genehmigung einer Außenstelle einer staatlichen (Berufs-)schule auch nicht erfolgen.

Weitere Informationen zu den Außenstellen finden Sie hier.