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AP-Daten übermitteln

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Fachlicher Hintergrund

BerS StMUK StMUK Förderschulen StMELF
WS BS BFS BFG BO FAK FS WSF BSF BFF BFGF BOF FALF FSLF
staatl. x x x x x x x
kom. x x x x x x x
priv. x x x x x x x

An den beruflichen Schularten WS, BFS, BO, FAK, WSF, BSF und BOF werden nach Art. 113b Abs. 5 Zif. 2 BayEUG anonymisierte Leistungsdaten der Schüler zu den Ergebnissen der zentralen Abschlussprüfungen (AP) erhoben und an ASD übermittelt.

Fachliches Vorgehen

A Vorbereitung

A1 AP-Daten pflegen
A2 Wertelisten aktualisieren
A3 Anwendungsdaten aktualisieren

B Datenübermittlung

Rufen Sie im aktuellen Schuljahr (1)
die ASD-Schnittstelle über Datei ⇒ Verwaltung ⇒ ASD-Schnittstelle auf. (2)


Klicken Sie den Reiter Übermittlung aus ASD. (3)
Wählen Sie die entsprechende Schule aus. (4)
Klicken Sie im Bereich Datenübermittlung aus ASD auf den Button Daten abholen. (5)


Klicken Sie den Reiter Übermittlung an ASD. (6)
Wählen Sie die entsprechende Schule aus. (7)
Klicken Sie im Bereich Abschlussprüfungen auf den Button Abschlussprüfungen. (8)

Bei Berufsfachschulen muss zusätzlich die Prüfungsart ausgewählt werden.


Nach bestandener Plausibilitätsprüfung erfolgt die Übermittlung.
Übertragen wird der Status sowie die Gesamtnoten der einzelnen Fächer.
Die Übermittlung kann beliebig oft wiederholt werden.

Der Button Abschlussprüfungen steht nur dann zur Verfügung, wenn vom StMUK der Erhebungstermin der entsprechenden Schulart im Zentralsystem freigegen wurde.

Klicken Sie den Reiter Übermittlung aus ASD. (9)
Wählen Sie die entsprechende Schule aus. (10)
Klicken Sie im Bereich Quittungsübermittlung aus ASD auf den Button Quittungen abholen. (11)


Klicken Sie anschließend auf den Button Kontrollzahlen anzeigen. (12)


Wählen Sie den Erhebungstyp Abschlussprüfungen aus. (13)
Im Anschluss können die Kontrollzahlen abholen. (14)
Bestätigen Sie die Anzahl und den jeweiligen Status der übertragenen Abschlussprüfungen.


An Berufsfachschulen können die Kontrollzahlen nach erfolgreicher Abschlussprüfungsdatenübermittlung angezeigt werden. Eine Bestätigung der Kontrollzahlen ist nicht erforderlich!

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