Grundsätzlich pflegen die FOSBOSen den Schulnamen wie alle Beruflichen Schulen: Grundeinstellungen (Schulname pflegen).
Für Schulen, die künftig unter einer rechtlichen Schulnummer (Schulart rechtlich = FOSBOS) zusammengefasst werden, kann es notwendig werden, bis zur Änderung der Schulerrichtungs-Verordnung auf den Zeugnissen den alten Schulname beizubehalten. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor.
| eigenständige FOS oder BOS | FOS und BOS unter einem Dach | |
|---|---|---|
| Schulname mit oder ohne Eigennamen | Schulen ohne Eigennamen | Schulen mit Eigennamen |
| Schulname ohne Variable | Staatliche [FOSBOS] Düsseldorf | Anton-Fischer-Schule Marburg Staatliche [FOSBOS] |
Bis zur Änderung der Schulerrichtungsverordnung, vermutlich zum Schuljahr 2026/27, gelten noch die alten Siegel, ggf. auch getrennt für FOS und BOS. Solange eine Berufliche Oberschule rechtlich zwei Schulnamen trägt, kann die elektronische Siegelung der Zeugnisse und Bescheinigungen in ASV nur für eine der beiden Schulnummern genutzt werden. In ASV kann nur ein elektronisches Siegel hinterlegt werden. Anders als beim Schulname gibt es keine Variable, welche den automatischen Wechsel ermöglicht. Einzig denkbarer Workaround wäre, erst das FOS-Siegel zu hinterlegen, dann alle FOS-Zeugnisse zu drucken, dann auf das BOS-Siegel zu wechseln und eben alle BOS-Zeugnisse zu drucken. Dennoch wäre immer das Prägesiegel nutzbar.