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FOSBOS: Sonderfälle in Zeugnis und AP

1) andere Bewerber

  • Andere Bewerber nehmen an der staatlichen FOSBOS-Abschlussprüfung teil.
  • Den Schülern ist kein Unterricht und keine besuchten Fächer zugeordnet.
  • Die Noten werden entweder direkt in der AP-Schablone eingegeben, oder per AP-Leistungsimport von einem Drittprogramm nach ASV eingelesen.
  • Erfassung als eigene Klasse der Klassenart „EX = externe Prüfungsteilnehmer

2) DBFH

Diese Schüler machen eine Duale Ausbildung und gleichzeitig die Fachhochschulreife. Der Notenübertrag zwischen Berufsschule und FOSBOS erfolgt manuell, ein automatischer Notenübertrag ist durch das BayEUG nicht vorgesehen.

  • An der Berufsschule
    • Abschnitt 1 = 10. Jgst.
    • Abschnitt 2 = 11. Jgst.
    • Abschnitt 3/1 = 12. Jgst.
    • Klassenart „EXT = externe Schüler
  • An der FOSBOS
    • Abschnitt 3/2 = Jgst. 12
    • Klassenart „R = Regelklasse
    • Besonderheit „DBFH“ (in Stammdaten der Klasse)

3) Wiederholer

Schülerinnen und Schüler können die FOS und/oder BOS freiwillig oder unfreiwillig wiederholen. Dabei gilt:

  • es zählen die Noten des letzten = aktuellen Durchgangs
  • ist nur einmal pro Jahrgangsstufe erlaubt
  • Seminar-Wiederholung: nur hier gibt es ein Wahlrecht, abweichend vom laufenden Durchgang die Note aus dem früheren Durchgang zu verwenden. Tragen Sie für diesen Fall die Leistung und das Thema der Seminararbeit des früheren Seminar-Durchgangs im aktuellen = laufenden Schuljahr ein. Die damit überschriebene Leistung ist entsprechend in geeigneter Form beleghaft zu dokumentieren.
    • damit die Eingabe über die Maske Sonstige Leistungen verwalten möglich ist, muss den betroffenen Schülerinnen und Schülern in der Fächerwahl Spalte „Seminar“ das entsprechende Fach zugewiesen sein, in dem die Note erfasst werden soll
  • 2. Fremdsprache: Ergebnisse in der zweiten Fremdsprache können aus dem ersten Durchlauf übernommen werden, falls im Wiederholungsjahr kein diesbezüglicher Unterricht besucht wird. Erfassung analog zur Nacherfassung von FOS11-Noten im Einschwingjahr
  • ASV ermittelt die Noten aus dem letzten Durchgang der jeweiligen Jahrgangsstufe. Beispiel
    • aktuelles Schuljahr = 2025/26
    • FOS11/BOS12/FOS13/BOS13: frühere Noten werden ignoriert
    • FOS12: FOS12-Noten aus aktuellem Schuljahr, FOS11-Noten aus dem letzten (= höchtes Schuljahr) Durchgang; auch, wenn FOS11 ebenfalls schon einmal wiederholt wurde

4) FOS12-Verkürzer

Dies entspricht dem „FOS-Sonderfall“ laut FOBOSO. Dazu muss beim Schüler der MerkerF12Sonder“ in ASV erfasst sein. Dies bewirkt:

  • EBV prüft keine Leistung aus FOS11
  • fpA entfällt
  • Gesamtpunktzahl reduziert sich laut Schulordnung