Andere Bewerber nehmen an der staatlichen FOSBOS-Abschlussprüfung teil.
Den Schülern ist kein Unterricht und keine besuchten Fächer zugeordnet.
Die Noten werden entweder direkt in der AP-Schablone eingegeben, oder per AP-Leistungsimport von einem Drittprogramm nach ASV eingelesen.
Erfassung als eigene Klasse der Klassenart „EX = externe Prüfungsteilnehmer“
2) DBFH
Diese Schüler machen eine Duale Ausbildung und gleichzeitig die Fachhochschulreife. Der Notenübertrag zwischen Berufsschule und FOSBOS erfolgt manuell, ein automatischer Notenübertrag ist durch das BayEUG nicht vorgesehen.
An der Berufsschule
Abschnitt 1 = 10. Jgst.
Abschnitt 2 = 11. Jgst.
Abschnitt 3/1 = 12. Jgst.
Klassenart „EXT = externe Schüler“
An der FOSBOS
Abschnitt 3/2 = Jgst. 12
Klassenart „R = Regelklasse“
3) Wiederholer
Schülerinnen und Schüler können die FOS und oder BOS freiwillig oder unfreiwillig wiederholen. Dabei gilt:
es zählen die Noten des letzten = aktuellen Durchgangs
ist nur einmal pro Jahrgangsstufe erlaubt
Seminar-Wiederholung: nur hier gibt es ein Wahlrecht, abweichend vom laufenden Durchgang die Note aus dem früheren Durchgang zu verwenden. Tragen Sie für diesen Fall die Leistung des früheren Seminar-Durchgangs im aktuellen = laufenden Schuljahr ein. Die damit überschriebene Leistung ist entsprechend in geeigneter Form beleghaft zu dokumentieren.
ASV ermittelt die Noten aus dem letzten Durchgang der jeweiligen Jahrgangsstufe. Beispiel
aktuelles Schuljahr = 2025/26
FOS11/BOS12/FOS13/BOS13: frühere Noten werden ignoriert
FOS12: FOS12-Noten aus aktuellem Schuljahr, FOS11-Noten aus dem letzten (= höchtes Schuljahr) Durchgang; auch, wenn FOS11 ebenfalls schon einmal wiederholt wurde
4) FOS12-Verkürzer
Dies entspricht dem „FOS-Sonderfall“ laut FOBOSO. Dazu muss der Merker „F12Sonder“ in ASV beim Schüler erfasst sein. Dies bewirkt: