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Nachträgliche Verleihung des mittleren Schulabschlusses

1. Rechtliche Grundlage zur Verleihung

Die nachträgliche Verleihung des mittleren Schulabschlusses ist im KMBeK 2024 Nr. 257 vom 31.05.2024 unter 1.7 geregelt.
Erforderlich ist die nachträgliche Verleihung, wenn die erforderlichen Englischkenntnisse erst nach dem Abschluss der Berufsschule bzw. der Berufsfachschule nachgewiesen werden können.

Der mittlere Schulabschluss am Ende einer Ausbildung wird weiterhin über eine Bemerkung im Abschlusszeugnis verliehen. Zur Eintragung im Schülermodul siehe auch https://doku.asv.bayern.de/bers/schueler/schueleraustritt#schueler_verlaesst_die_schule e)

2. Abgrenzung zu: Abdruck, Duplikat, Kopie, Zweitschrift

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie unter Zweitschriften

3. Word-Blankomuster für die nachträgliche Verleihung des mittleren Schulabschlusses

Für ausgewählte Schularten stehen leere Worddateien zur Verfügung. Diese orientieren sich an den aktuell gültigen KMBeKen und können per Hand ausgefüllt werden. Dadurch entfällt die Pflicht, den Schüler in ASV fiktiv anzulegen.