Die Erfassung der Schülerleistungen und der Zeugnisdruck erfolgt für die 13. Klasse im Wesentlichen wie bei der 12. Klasse.
Insbesondere im Bereich der zweiten Fremdsprache, die für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife erforderlich ist, müssen allerdings weitere Eintragungen vorgenommen werden.
Damit die Bescheinigung allgemeine Hochschulreife (§27 Abs 2 Satz 2) korrekt gedruckt werden kann, muss zunächst unter Schul- und Zeugnisdaten pflegen → Schuldaten bearbeiten das Feld „Bezeichnung-Genitiv“ gefüllt werden, und zwar folgendermaßen: Wenn im Feld „Bezeichnung“ z.B. Staatliche Fachoberschule Musterstadt steht, dann muss im Feld Bezeichnung-Genitiv ein n hinzugefügt werden:
Staatlichen Fachoberschule Musterstadt
Bei Schülern der 13. Jahrgangsstufe gibt es im Bereich Schülerdaten den Reiter „Allgemeine Hochschulreife“, in dem eingetragen wird, wodurch der Schüler den Nachweis für die 2. Fremdsprache erbringt.
Beim Import der Schülerdaten wird das Kennzeichen „Nachweis durch“ im Reiter „Allgemeine Hochschulreife“ automatisch gesetzt und zwar wie folgt:
Beim späteren Import der Wahlpflichtfächer für den Schüler wird bei Schülern, die den Wahlpflichtunterricht in einer Fremdsprache besuchen, das Kennzeichen automatisch auf „Nachweis durch besuchten Unterricht“ gesetzt.
Alle anderen Nachweismöglichkeiten sind manuell für den Schüler einzutragen.
Zur Auswahl stehen die folgenden Möglichkeiten:
Der Schüler weist keine 2. Fremdsprache nach und erhält nur ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife.
Der Schüler belegt in der laufenden 13. Klasse eine zweite Fremdsprache.
Der Schüler nimmt an der Ergänzungsprüfung teil. Die Ergebnisse der Ergänzungsprüfung werden über Abschlussprüfung → Ergänzungsprüfungsergebnisse erfasst.
Der Schüler hat eine fortgeführte Fremdsprache in der 12. Klasse belegt und sie in der 13. Klasse nicht weitergeführt. Der Nachweis der Niveaustufe B1 erfolgt über die Noten aus der 12. Klasse.
Der Schüler wiederholt die 13. Jahrgangsstufe und hat bereits im ersten Durchgang der 13. Jahrgangsstufe die Niveaustufe B1 erreicht.
Der Schüler hat in der 12. und in der 13. Jahrgangsstufe *keinen* Unterricht in der 2. Fremdsprache an der FOS/BOS besucht. Er weist die nötigen Kenntnisse der 2. Fremdsprache anders nach (z.B. durch ein Zeugnis der Realschule oder des Gymnasiums).
Der Schüler erhält zusätzlich zum Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife ein Zeugnis, dass die allgemeine Hochschulreife bescheinigt.