19.10.2022 15:32
Bitte beachten Sie sowohl an den allgemein bildenden als auch an den beruflichen Schulen, dass wir mit Beginn des Erhebungszeitraums für die beruflichen Schulen (20.10.) in größerem Umfang Schülerdoppelmeldungen erwarten. Grund hierfür ist die deutlich höhere Schülerfluktuation an beruflichen Schulen zu Beginn eines Schuljahres.
Die Dokumentation auf asv.bayern.de wurde überarbeitet: Schüler wird von zwei Schulen gemeldet
Insbesondere ist beschrieben, wie in dem Sonderfall zu verfahren ist, dass ein Schüler nach dem 01.10. und vor dem 20.10. an eine berufliche Schule wechselt und somit berechtigt von beiden Schulen gemeldet werden darf.
Viele Grüße
Ihr ASV-Team