Die Niveaustufen der Fremdsprachen werden in ASV im Modul Schüler > Laufbahn > Reiter „Fremdsprachen“ gepflegt. Die Schule kann die Daten manuell erfassen, auch die erreichte Niveaustufe, oder diese automatisch über ASV berechnen lassen, was empfohlen wird. Die Fremdsprachen sind dabei nur dann aufzuführen, wenn diese auch an der aktuellen Schule unterrichtet werden. Von Vorschulen oder Zertifikaten und oder Zeugnissen stammende Fremdsprachenqualifizierungen werden im Reiter „weitere Qualifikationen“ erfasst und gehen NICHT in die (Fach) Abiturzeugnisse als Niveaustufenausweis ein. (Sabine, so korrekt?)
Schulen, welche die Halbjahresleistungen mit ASV erfassen und die Abschlussprüfungsleistungen in der AP-Schablone (je Schüler) eintragen, müssen keine separate Berechnung/Datenprüfung anstoßen. Die Niveaustufen der Fremdsprachen werden automatisch berechnet und gespeichert, sobald die AP-Schablone (je Schüler) oder ein Abschlusszeugnis (je Schüler) einmalig geöffnet wurde.
Falls Sie nicht jeden Schüler einzeln öffnen möchten, können Sie wie unter Punkt 3) beschrieben die Fremdsprachen-Niveaustufen für eine ganze Klasse(ngruppe) über die Berechnung/Datenprüfung errechnen lassen.
Schulen, welche ihre Abschlussprüfungsleistungen in einem Drittprogramm pflegen und danach in ASV importieren, müssen die Berechnung der Fremdsprachen-Niveaustufe nach jedem Import durchführen. Diese Information kann nicht über die Importdatei nach ASV eingelesen werden!
Vorgehensweise:




Es kann fachlich notwendig werden, den errechneten Wert für das Fremdsprachen-Niveau anzupassen.

Es gibt folgende Berichte in ASV, welche die Einbringung auflisten: