Die Unterrichtsverteilung mit Pflichtunterricht und Besonderem Unterricht sowie die Zuordnung der Schüler zu den jeweiligen Unterrichten muss üblicherweise sowohl in ASV als auch im Stundenplanprogramm erfasst werden. Bei den meisten Stundenplanprogrammen ist sowohl der Import aus als auch der Export nach ASV möglich. Deshalb muss die Schule zunächst entscheiden, ob ASV oder das Stundenplanprogramm das datenführende System sein wird. In diesem werden die Daten erfasst und anschließend ins andere exportiert bzw. übertragen.
Grundsätzlich kann jede Schule ASV als datenführendes System einsetzen. Bei dieser Variante wird entweder schon bei der Unterrichtsplanung (UP, ehemals VUÜ) oder spätestens vor der Erstellung des Stundenplans die Matrix in der ASV befüllt. Oft ist es dann einfacher, die Änderungen zum Vorjahr im Stundenplanprogramm manuell nachzupflegen, da dadurch komplizierte Besonderheiten wie Kopplungen, Unterrichtsfixierungen und wechselnde Schülergruppen in den 11. Klassen meist einfach vom Vorjahr übernommen werden können.
Die Zuordnung der Schüler zu den Unterrichten wird dagegen oft über Schüler-/Elternportale oder Webdienste der Stundenplanprogramme vorgenommen. Sie kann in die ASV importiert werden, wenn ein geeigneter Export der Daten aus den Drittprogrammen unterstützt wird (siehe unten).
Vorteile:
(hier könnte die GeNe-Variante genauer beschrieben werden)