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B4.5 Versetzung aus dem Vorjahr ins aktuelle Schuljahr

In folgenden Fällen fehlen Schüler im aktuellen Schuljahr:

  • Schüler, die beim Prozess Neues Schuljahr einrichten ein Austrittsdatum gesetzt hatten (z. B. Schüler der Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 des Vorjahres, die wegen einer nicht bestandenen Fach-/Abiturprüfung für eine Wiederholung nun im aktuellen Schuljahr benötigt werden)
  • Schüler, die nach dem Prozess Neues Schuljahr einrichten im damals laufenden Schuljahr neu in ASV erfasst wurden

Für diese Schüler kann über die Sammelversetzung aus dem vorhergehenden ins neue Schuljahr ein neuer Datensatz angelegt werden.


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