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Förderlehrer

Hier geht es zur Dokumentation der Förderlehreranwärter.

Zusammenfassung:
Förderlehrer sollen in dem Umfang der Stunden eigenverantwortlich eingesetzt werden, die durch das Schulamt für die Unterrichtsversorgung der Schule eingerechnet wurden. Die Anzahl dieser Stunden teilt das Schulamt der Schule mit.
Im Rahmen des eigenverantwortlichen Einsatzes sind die Stunden als Unterricht (mit Schülerzuordnung) oder als budgetrelevante Lehrerstunden zu erfassen. Darüber hinausgehende Stunden, in denen die Förderlehrkraft im Rahmen ihrer UPZ zur Differenzierung eingesetzt ist, müssen als nicht-budgetrelevante Lehrerstunden Individuelle Lernförderung (FöL) (Kürzel ILF) gemeldet werden.

Grundlage für die Eintragungspraxis für Förderlehrer ab dem Schuljahr 2020/21

Auszug aus April-KMS (III.3-BS7401.3/8/1): Förderlehrkräfte werden den Regierungen ab dem Schuljahr 2020/2021 im Zuge der allgemeinen Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung bei der Zuweisung der Lehrerwochenstunden mit durchschnittlich zehn statt bisher acht Wochenstunden berechnet. In diesem Umfang sollen die Förderlehrkräfte zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Unterrichtserteilung eingesetzt werden. Neben dem Einsatz in Arbeitsgemeinschaften und der Deutschförderung bietet sich dem Ausbildungsprofil der Förderlehrkräfte gemäß insbesondere der Einsatz in Vorkursen an. Dieser Wert von zehn Stunden bezieht sich nicht auf die einzelne Förderlehrkraft, sondern auf eine im Durchschnitt des Staatlichen Schulamts zu erreichende Zahl an eigenverantwortlich zu erteilenden Stunden. In den verbleibenden Unterrichtsstunden sind die Förderlehrkräfte gezielt für Fördermaßnahmen einzusetzen. Auf die Bekanntmachung vom 23.09.2014 (KMWBl I S. 213) wird verwiesen.

Stundenzuweisung für Förderlehrer aus Sicht des Schulamtes

In der Klassenbildung werden Förderlehrer mit durchschnittlich 10 Stunden für die Unterrichtsversorgung verrechnet. Dies bedeutet, dass sie im Umfang dieser zugewiesenen Stunden eigenverantwortlich eingesetzt werden sollen. Im Rahmen des eigenverantwortlichen Einsatzes sind die Stunden im Besonderen Unterricht (mit Schülerzuordnung) oder als budgetrelevante Lehrerstunden zu erfassen. Die darüber hinausgehenden Stunden, in denen die Förderlehrkraft im Rahmen ihrer UPZ zur Differenzierung eingesetzt ist, müssen als nicht-budgetrelevante ILF-Stunden eingetragen werden. Da sich dieser Wert von zehn Stunden nicht auf die einzelne Förderlehrkraft bezieht, sondern auf eine im Durchschnitt des Staatlichen Schulamts zu erreichende Zahl an eigenverantwortlich zu erteilenden Stunden, ist es notwendig, dass das Schulamt jeder Schule mitteilt, mit wie vielen Stunden die Förderlehrkraft in die Unterrichtsversorgung der Schule eingerechnet wurde.

Konsequenz für das Staatliche Schulamt:
Die Schule bekommt für den einzelnen Förderlehrer die budgetrelevanten Stunden vom Schulamt zugewiesen. In der Summe vergibt das Schulamt im Schnitt 10 Wochenstunden budgetrelevante Stunden im gesamten Schulamtsbezirk.
Beispiel: Das Schulamt „BSP“ hat zwei Förderlehrer. FöL (1) bekommt 9 Wochenstunden zugewiesen, FöL (2) erhält eine Zuweisung von 11 Wochenstunden. Der „durchschnittliche Förderlehrer“ im Schulamtsbezirk BSP unterrichtet dadurch 10 Wochenstunden.
Werden Förderlehrer über Schulamtsgrenzen hinweg eingesetzt, so müssen die beteiligten Schulämter untereinander den Durchschnitt von 10 Wochenstunden erreichen und sich entsprechend absprechen.

Eintragung von Förderlehrern in ASV aus Sicht der Schule

Die UPZ eines Förderlehrers in Vollzeit an Grund- und Mittelschulen beträgt 28 Wochenstunden, siehe Nr. 6.1 der Anlage zur Bayerischen Unterrichtspflichtzeitverordnung (UPZV). Gemäß Nr. 6.3 der Anlage zur BayUPZV sind Förderlehrkräfte in Vollzeit zudem im Umfang von 5 Verwaltungsstunden von je 60 Minuten Dauer einzusetzen. Diese Stunden sind nicht mittels ASV zu melden. Von Nr. 6.1 abweichende Unterrichtseinsätze sind in Nr. 6.4 geregelt.

Als Beispiel wird in der folgenden Tabelle jeweils ein Förderlehrer (FöL) in Vollzeit mit einer UPZ von 28 Wochenstunden für den Unterricht angenommen. Die Information über die darin enthaltene Anzahl budgetrelevanter Unterrichtsstunden erhält die Schule wie oben beschrieben vom Schulamt.

Beispiele Budgetrelevante Lehrerwochenstunden Nicht budgetrelevante Lehrerwochenstunden Budgetrelevanter Unterricht Budgetrelevante Lehrerstunden (Pflege, Förderung, Betreuung) Nicht budgetrelevanter Unterricht Nicht budgetrelevante Lehrerstunden (Pflege, Förderung Betreuung)
Anzahl an Lehrerwochenstunden, die vom Schulamt budgetrelevant zugewiesen wurden Differenz zwischen UPZ und den vom Schulamt mitgeteilten budgetrelevanten Stunden Anzahl der budgetrelevant verplanten Unterrichtsstunden des FöL (ohne Zusatzbedarfsgrund U_N_BUD) z. B. D_VORKURS oder KOOP_KG_GS (Eintragung im Modul Lehrer auf dem Reiter Schulnummer 1234 unter „Pflege, Förderung, Betreuung“) Bei FöL nicht vorgesehen, da Unterricht mit feststehenden Schülergruppen hier stets budgetrelevant ist ILF-Stunden (individuelle Lernförderung; eine nicht budgetrelevante Lehrerstundenart) (Eintragung im Modul Lehrer auf dem Reiter Schulnummer 1234 unter „Pflege, Förderung, Betreuung“)
1. Bsp. 11 WStd. (in der Summe) 17 WStd. (in der Summe) 11 WStd. keine keine 17 WStd.
2. Bsp. 9 WStd. (in der Summe) 19 WStd. (in der Summe) 5 WStd. 4 WStd. keine 19 WStd.
Die Summe dieser beiden Spalten muss der Anzahl der budgetrelevanten Lehrerstunden entsprechen (hier 11 WStd. für Bsp. 1 und 9 WStd. für Bsp. 2). Dieser Wert entspricht genau der Anzahl der nicht budgetrelevanten Lehrerstunden.

Förderlehrer werden überwiegend zur Differenzierung eingesetzt. Diese erfolgt in der Regel nicht in einer feststehenden Schülergruppe, d.h. die Zusammensetzung der Gruppe ändert sich immer wieder im Laufe des Schuljahrs. Daher werden diese Differenzierungsstunden ohne Schülerzuordnung mit der (nicht budgetrelevanten) Lehrerstundenart ILF indiv. Lernförderung (FöL) (Lehrerstundenkategorie Pflege, Förderung, Betreuung) gemeldet.

Reiter Dienst


Hinweise:

  • Wählen Sie als Amtsbezeichnung das Kürzel FöL aus der Werteliste.
  • Als abgelegte Lehramtsprüfung wählen Sie für Förderlehrer aus der Werteliste.
  • Als maßgebliche Schulart zur Berechnung der UPZ kann GS oder MS (je nach verwaltender Schule / Einsatzschule) ausgewählt werden.

Reiter Schulnummer GMS


Hinweise:

  • Unterricht beim Förderlehrer findet überwiegend in den Unterrichtsarten Förderunterricht f und Arbeitsgemeinschaft a statt und wird in diesen Fällen als Besonderer Unterricht geführt. In wenigen Ausnahmefällen ist für FöL auch ein Einsatz im Pflichtunterricht möglich. Beispiele hierfür sind:
    • Erteilung von differenziertem Sportunterricht sowie Schwimmunterricht als Basisportunterricht als Pflichtunterricht.
    • Einsatz im Unterrichtsfach Flexible Förderung in Jahrgangsstufe 3 und 4 als Pflichtunterricht gemäß § 9, Anlage 1 Nr. 3 GrSO; Hinweis: In den Jahrgangsstufe 1 und 2 muss gemäß Anlage 1 Nr. 4 GrSO der Unterricht vom Klassenlehrer erteilt werden, weshalb hier ein Einsatz des FöL nicht möglich ist.
    • Einsatz im Unterrichtsfach Förderunterricht in Jahrgangsstufe 5 und 6 als Pflichtunterricht gemäß § 11, Anlage 1 Nr. I.7 MSO. Nach den Bestimmungen zur Stundentafel nach I.7 ist es jedoch ebenfalls möglich, den Förderunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zur Differenzierung einzusetzen. Hier käme also ggf. ein Einsatz der Förderlehrkraft in Form von ILF-Stunden hinzu.
  • Lehrerstunden (Pflege, Förderung, Betreuung) im Bereich ILF, D_VORKURS oder KOOP_KG_GS (2) werden getrennt voneinander im Bereich Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven auf dem Reiter Schulnummer 1234 erfasst.
  • Doppelte Lehrerstunden, z.B. bei einem Vorkurs in zwei unterschiedlichen Kindergärten müssen in Summe erfasst werden.
  • Lehrerstunden im Rahmen der vom Schulamt zugewiesenen Anzahl der Stunden (siehe Erklärung oben) können als budgetrelevante Lehrerstunden eingetragen werden.
  • UPZ-Anteile über den budgetrelevanten Anteilen müssen zwingend als ILF-Stunden, die im Rahmen von Differenzierungsstunden geleistet werden, eingetragen werden. (ILF-Stunden sind eine nicht-budgetrelevante Lehrerstundenart.)



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