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Grundlagen: Flüchtlinge und ASV

  • Grundsätzlich müssen immer passende Beschulungen unter dem Reiter „Ein/Austritt“ mit entsprechenden möglichen Wiederholungsgründen (Reiter mit dem aktuellen Schuljahr, z.B. 2020/21) in Beziehung gesetzt werden:
    • Wenn Schulbesuch vor Eintritt GS oder MS –> mögliche Wiederholungen P(flicht) oder F(reiwillig)
    • Wenn Schulbesuch vor Eintritt AL (Zugug Ausländer) –> mögliche Wiederholung S(onstiger Grund)
    • Wenn Schulbesuch vor Eintritt SO (keine Schule bei Flüchtlingen) –> Feld Wdh. leer
    • Keinesfalls das Kürzel „AO“ verwenden, da dieses deutschen Schülern/-innen beim Besuch einer Schule im Ausland vorbehalten ist! Nicht für zugezogene ausländische Schüler/-innen.

bestehende Doku zu Übergangsklassen für Ausländer

[[gms:klassen:klassenarten:gs_uebergangsklasse_sa|Doku Grundschule

ASV und neue Flüchtlingskinder (mit unbekannter/lückenhafter Schullaufbahn)

Eintragungshilfen bei Flüchtlingen ohne Kenntnisse zur Schulaufbahn

  • Im Schülermodul müssen insbesondere die Reiter „Schuljahr“ (z.B. 2020/21) und „Ein/Austritt“ beachtet werden.

Ein/Austritt

Sind zur Schulaufbahn kein gesicherten Kenntnisse vorhanden, bleibt nur die Eintragung über den Schulbesuch Vorjahr „SO“.
keine Vorjahresjahrgangsstufe eintragen

Schuljahr (z.B. 2020/21)

Hier darf keine Wiederholung verzeichnet werden.
Falls eine Wiederholung verzeichnet ist, die nicht gelöscht werden kann (Feld ausgegraut) zunächst unter Ein/Austritt eine Wiederholung erzeugen („Schulbesuch am“ auf AL, „besuchte Jahrgangsstufe am“ gleich der aktuellen), Speichern drücken und unter Reiter „Schuljahr“ im editierbaren Feld die Wiederholung löschen. Dann unter Ein/Austritt wieder SO wählen und „besuchte Jahrgangsstufe am“ wieder entfernen.

ASV und neue Flüchtlingskinder (mit bekannter Schullaufbahn)

Eintragungshilfen bei Flüchtlingen mit Kenntnissen zur Schulaufbahn

  • Im Schülermodul müssen insbesondere die Reiter „Schuljahr“ (z.B. 2020/21) und „Ein/Austritt“ beachtet werden.

Reiter "Ein/Austritt"

  • Sind zur Schulaufbahn halbwegs gesicherten Kenntnisse vorhanden, bietet sich als Eintragung über den Schulbesuch Vorjahr „AL“ an.
  • Dann muss auch die Jahrgangsstufe des Vorjahres angegeben sein.
  • Wiederholt der Schüler das Schuljahr, muss unter dem Reiter „Schuljahr“ (z.B. 2020/21) als Wiederholungsgrund zwingend „S“ eingetragen werden.

Reiter "Schuljahr" (z.B. 2020/21)

  • Als Wiederholung muss bei Schulbesuch AL unter Ein-Austritt zwingend S eingegeben werden, falls eine Wiederholung vorliegt.


  • Falls keine Wiederholung vorliegt, bleibt das Feld „Grund f. wiederholten Besuch“ leer.

ASV und Flüchtlingskinder im mindestens 2. Jahr beschult

Eintragungshilfen bei Flüchtlingen im mindestens 2. Beschulungsjahr in D

  • Im Schülermodul müssen insbesondere die Reiter „Schuljahr“ (z.B. 2020/21) und „Ein/Austritt“ beachtet werden.

Reiter "Ein/Austritt"

  • Ist der Schüler schon im Vorjahr an die Schule gekommen, bekommt er als Eintragung über den Schulbesuch Vorjahr „GS“ oder „MS
  • Dann muss auch die Jahrgangsstufe des Vorjahres angegeben sein.
  • Wiederholt der Schüler, muss unter dem Reiter „Schuljahr“ (z.B. 2020/21) als Wiederholungsgrund zwingend „F“ oder „P“ eingetragen werden.

Reiter "Schuljahr" (z.B. 2020/21)

  • Als Wiederholung muss bei Schulbesuch GS/MS unter Ein-Austritt P oder F eingegeben werden, falls eine Wiederholung vorliegt.


  • Falls keine Wiederholung vorliegt, bleibt das Feld „Grund f. wiederholten Besuch“ leer.