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gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:ruecksteller [15.01.2019 18:01] ralph.weingms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:ruecksteller [16.01.2019 10:41] volker.knuepfing
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 ===== Rücksteller ===== ===== Rücksteller =====
  
-Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die zurückgestellt wurden, müssen aus Datenschutzgründen aus der ASV wieder gelöscht werdenDiese Schüler dürfen nicht in ORG Klassen "ZwischengelagertwerdenStichwort: "Verbot der Vorratsdatenspeicherung!"+==== 1Rücksteller im aktuellen Schuljahr vorhanden ==== 
 +Befinden sich zurückgestellte Schüler in einer ORG-Klasse, z.B. "ORGRück", dann geben Sie als Zielklasse eine erste Klasse im Planungsschuljahr ein, bevor das neue Schuljahr angelegt wirdDie Zurückgestellten Schüler sind dann im Planungschuljahr mit dem korrekten Einschulungs- und Eintrittsdatum zu versehen. Bei der //Art der Einschulung// muss der Wert "R" eingetragen werden. Diese Daten pflegen Sie auf dem Reiter //Ein/Austritt// des jeweiligen Schülers, im Schülermodul.
      
 +==== 2. Rücksteller im Planungsschuljahr ====
  
 +Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die im Planungsschuljahr zurückgestellt werden, müssen aus Datenschutzgründen aus der ASV wieder gelöscht werden. Diese Schüler dürfen nicht in ORG Klassen "Zwischengelagert" werden. Stichwort: "Verbot der Vorratsdatenspeicherung!" Kontaktieren Sie die Eltern der zurückgestellten Schüler mit Hilfe der schriftlich vorliegenden Rückstellungsbescheide zum nächsten Einschulungstermin.
 \\ \\
-Bevor Sie das [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr|neue Schuljahr einrichten]]stellen Sie unbedingt sicher, dass die ORG-Klasse mit den Rückstellern eine Zielklasse geleert sind. da sonst folgende Sonderfälle auftreten können.[[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:rücksteller:sonderfälle|Sonderfälle]] +Es können sichauf Grund von abweichender Vorgehensweise in vergangenen Schuljahren [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:rücksteller:sonderfälle|Sonderfälle]] ergeben, die bereinigt werden müssen. Gehen Sie nach den angegebenen Fällen entsprechend vor.