Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die zurückgestellt wurden, müssen aus Datenschutzgründen aus der ASV wieder gelöscht werden. Diese Schüler dürfen nicht in ORG Klassen "Zwischengelagert" werden. Stichwort: "Verbot der Vorratsdatenspeicherung!"
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==== 1. Rücksteller im aktuellen Schuljahr vorhanden ====
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Befinden sich zurückgestellte Schüler in einer ORG-Klasse, z.B. "ORGRück", dann geben Sie als Zielklasse eine erste Klasse im Planungsschuljahr ein, bevor das neue Schuljahr angelegt wird. Die Zurückgestellten Schüler sind dann im Planungschuljahr mit dem korrekten Einschulungs- und Eintrittsdatum zu versehen. Bei der //Art der Einschulung// muss der Wert "R" eingetragen werden. Diese Daten pflegen Sie auf dem Reiter //Ein/Austritt// des jeweiligen Schülers, im Schülermodul.
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==== 2. Rücksteller im Planungsschuljahr ====
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Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die im Planungsschuljahr zurückgestellt werden, müssen aus Datenschutzgründen aus der ASV wieder gelöscht werden. Diese Schüler dürfen nicht in ORG Klassen "Zwischengelagert" werden. Stichwort: "Verbot der Vorratsdatenspeicherung!" Kontaktieren Sie die Eltern der zurückgestellten Schüler mit Hilfe der schriftlich vorliegenden Rückstellungsbescheide zum nächsten Einschulungstermin.
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Bevor Sie das [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr|neue Schuljahr einrichten]], stellen Sie unbedingt sicher, dass die ORG-Klasse mit den Rückstellern eine Zielklasse geleert sind. da sonst folgende Sonderfälle auftreten können.[[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:rücksteller:sonderfälle|Sonderfälle]]
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Es können sich, auf Grund von abweichender Vorgehensweise in vergangenen Schuljahren [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:rücksteller:sonderfälle|Sonderfälle]] ergeben, die bereinigt werden müssen. Gehen Sie nach den angegebenen Fällen entsprechend vor.