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gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:ruecksteller [12.02.2019 16:35] marion.ottogms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:ruecksteller [02.04.2019 12:10] – [3. Rücksteller im Planungsschuljahr] johannes.drechsler
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 Befinden sich zurückgestellte Schüler in einer ORG-Klasse, z.B. "ORGRück", dann geben Sie als Zielklasse eine erste Klasse im Planungsschuljahr ein, **bevor** das neue Schuljahr angelegt wird. Die zurückgestellten Schüler sind dann im Planungschuljahr mit dem korrekten Einschulungs- und Eintrittsdatum zu versehen. Bei der //Art der Einschulung// muss im Schuljahr 2019/20 noch der Wert "R" eingetragen werden. Diese Daten pflegen Sie im Schülermodul auf dem Reiter //Ein/Austritt// des jeweiligen Schülers. Befinden sich zurückgestellte Schüler in einer ORG-Klasse, z.B. "ORGRück", dann geben Sie als Zielklasse eine erste Klasse im Planungsschuljahr ein, **bevor** das neue Schuljahr angelegt wird. Die zurückgestellten Schüler sind dann im Planungschuljahr mit dem korrekten Einschulungs- und Eintrittsdatum zu versehen. Bei der //Art der Einschulung// muss im Schuljahr 2019/20 noch der Wert "R" eingetragen werden. Diese Daten pflegen Sie im Schülermodul auf dem Reiter //Ein/Austritt// des jeweiligen Schülers.
      
-==== 3. Rücksteller im Planungsschuljahr ====+==== 3. Korridorkinder im Planungsschuljahr ====
  
 Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die im Planungsschuljahr nicht eingeschult werden (Einschulungskorridor), müssen aus Datenschutzgründen aus der ASV wieder gelöscht werden. Diese Schüler dürfen nicht in ORG Klassen "zwischengelagert" werden. Stichwort: "Verbot der Vorratsdatenspeicherung!" Kontaktieren Sie die Eltern der nicht eingeschulten Schüler mit Hilfe der schriftlich vorliegenden Mitteilung, dass ihr Kind im kommenden Schuljahr noch nicht eingeschult wird, zum nächsten Einschulungstermin. Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die im Planungsschuljahr nicht eingeschult werden (Einschulungskorridor), müssen aus Datenschutzgründen aus der ASV wieder gelöscht werden. Diese Schüler dürfen nicht in ORG Klassen "zwischengelagert" werden. Stichwort: "Verbot der Vorratsdatenspeicherung!" Kontaktieren Sie die Eltern der nicht eingeschulten Schüler mit Hilfe der schriftlich vorliegenden Mitteilung, dass ihr Kind im kommenden Schuljahr noch nicht eingeschult wird, zum nächsten Einschulungstermin.