Hier finden Sie Informationen zur Variante 6 der UP-Übermittlung.
Wie funktioniert Variante 6?
Eingabe der Planungsdaten ins SVS-Portal → Übermittlung an SVS → Prüfung durch das Schulamt → ggf. Korrekturaufforderung an die Schule
Was ist an der Schule bei Variante 6 zu erledigen?
1. Arbeiten in SVS-e-GOV:
Nach Eingabe der Planungsdaten ins SVS-Portal erfolgt die Meldung an das Schulamt.
Zur Arbeit mit SVS-e-GOV finden Sie hier Hilfe :
Persona-SVS e-Government
2. Arbeiten in ASV:
Folgende Arbeitsschritte müssen, wie auf der Startseite der Unterrichtsplanung UP dargestellt, in ASV erledigt werden:
Die Schritte „Anforderung der kirchl. Religionsstunden“ und „Abgabe der UP-Meldung“ entfallen in ASV und werden durch die Arbeit mit SVS-e-GOV ersetzt.
Nachdem Sie die Planungsdaten aus SVS in ASV übertragen und ASV für das kommende Schuljahr vorbereitet haben (Arbeitsschritt B.), ist es zu Beginn des neuen Schuljahres ohne Abholung des Erhebungsstatus möglich, die aktive Planungsphase zu beenden.
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