Der ASV-Benutzer kann nicht explizit zwischen Variante 1 oder 2 entscheiden. Der Unterschied liegt im Auslösen des Rücksacks, in Variante 1 ist ASD der Auslöser, in Variante 2 hingegen das Schulamt.
In der Variante 2a wird die Rucksackübermittlung automatisch ausgelöst, unabhängig von der Vollständigkeit der Übermittlung (z.B. mit oder ohne PL-Fehler).
In der Variante 2b wir die Rucksackübermittlung automatisch ausgelöst, jedoch nur, wenn eine PL-fehlerfrei Übermittlung durch die Schule an ASD möglich war.
Hier geht es zu Variante 1 und den sowohl in Variante 1 als auch 2 benötigten Schritten.