Bereits während der Datenpflege ist es sinnvoll, nach einem Abschnitt (z.B. Pflege der Schülerdaten) eine Datenprüfung durchzuführen. Allerdings sollten Sie dabei im Auge behalten, dass die Daten sich zum Teil gegenseitig bedingen. So wird z.B. eine Datenprüfung zur US im Bereich Lehrkräfte nicht fehlerfrei sein, solange die Matrix nicht fertig bearbeitet wurde, da in diesem Fall sicherlich noch die eine oder andere Lehrkraft nicht gemäß ihrem Stundenmaß verplant ist.
Spätestens nach Ende der Pflegearbeiten sollten Sie die Datenprüfung durchführen, um Fehlern auf die Spur zu kommen, die gegebenenfalls eine erfolgreiche Übermittlung verhindern können. Bei der Abgabe der UP/US wird automatisch eine Datenprüfung durchgeführt.
Die ASV unterscheidet zwei Fehlerarten:
Solange Muss-Fehler vorliegen, ist keine UP-/US-Meldung möglich! Bitte beachten Sie die beispielhaften Hinweise zur Daten- und Gültigkeitsprüfung.
Hier erhalten Sie weitere Hilfen zur Datenprüfung:
1. Aufruf und Durchführung der Datenprüfung
2. Beispiele zur Datenprüfung bei UP/US
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