Prüfen Sie hier Rechtsverhältnis, Dienstherr und Lehrbefähigungen der Lehrkräfte.
Nach einer Beförderung ist ggf. die Amtsbezeichnung und die Besoldung anzupassen.
Sollte das Datum „von - bis“ nicht dem Beginn und Ende des aktuellen Schuljahres entsprechen, ist es auf den ersten Schultag (01.08.20XX) und den letzten Schultag (31.97.20XX) zu ändern.
Lehramt abgelegte Prüfung und Amtsbezeichnung müssen aufeinander abgestimmt sein. Beispielsweise ist bei einem Eintrag gs (Lehramt an Grundschulen bei Lehramt abgelegte Prüfung die Amtsbezeichnung L (Lehrer), StR GS (Studienrat im Grundschuldienst) oder StR GS i.P. (Studienrat GS im Privatschuldienst) auszuwählen.
Lehrerlaubnis und Lehrbefähigung:
Eine Lehrbefähigung erreicht man durch ein bestandenes 1. oder 2. Staatsexamen oder durch eine entsprechende Anerkennung:
Studiertes Fach, Didaktikfächer, Fachlehrer, Pfarrer, Religionspädagogen, …
Die Lehrerlaubnis/Unterrichtsgenehmigung wird üblicherweise durch eine Zusatzausbildung anerkannt: Z.B. Englisch für GS mit Methodikkurs, Schwimmen, …
Als Kirchliche Lehrerlaubnis bei abgelegter Vocatio (evangelisch) oder missio canonica (katholisch) eintragen.
Auf dieser Seite finden Sie eine Tabelle möglicher Beschäftigungsverhältnisse sowie in einem zweiten Reiter eine Übersicht der verfügbaren Zu- und Abgangsgründe.