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Ermäßigungen eintragen

Folgende Angaben beziehen sich nur auf Lehrkräfte, die in Vollzeit arbeiten.
Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften werden die Ermäßigungen nur anteilig vergeben. Beachten Sie hierzu die gültigen Tabellen zur Berechnung der Unterrichtspflichtzeit und deren Anleitung.

Ermäßigungen werden auf dem Reiter Einsatz <SJ> im Bereich Ermäßigung (anteilige) verwaltet.

Alter

Der Stichtag für die Gewährung von Altersermäßigungen ist der 1. Februar. Die Lehrkraft, die bis einschließlich 1. Februar im relevanten Schuljahr folgende Altersgrenzen erreicht, erhält für das ganze Schuljahr die jeweils zustehenden Ermäßigungen.

  • Ab 58 Jahren: 1 Ermäßigungsstunde
  • Ab 60 Jahren: 2 Ermäßigungsstunden
  • Ab 62 Jahren: 3 Ermäßigungsstunden

Für staatliche Lehrkräfte in Vollzeit wird die entsprechende Stundenzahl für die Ermäßigungsart Alter über der Verbuchungstabelle angegeben.

Schwerbehinderung

Nach der Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhalten schwerbehinderte Lehrkräfte folgende Ermäßigungen auf die Unterrichtspflichtzeit je nach Grad der Behinderung (GdB), der unter dem Reiter Person im Bereich Erwerbsminderung erfasst wird.

  • GdB 50 %: 2 Ermäßigungsstunden
  • GdB 70 %: 3 Ermäßigungsstunden
  • GdB 90 %: 4 Ermäßigungsstunden

Für staatliche Lehrkräfte in Vollzeit wird die entsprechende Stundenzahl für die Ermäßigungsart Schwerbehinderung oberhalb der Verbuchungstabelle angezeigt.

Des Weiteren können Ermäßigungen der Arten Rekonvaleszenz (bei Wiedereingliederungsmaßnahmen) oder Sonstige Gründe eingetragen werden. Für diese Ermäßigungsarten besteht über den Button in der Spalte Bemerkung die Möglichkeit, eine entsprechende Erläuterung zu erfassen.