Benutzer-Werkzeuge


Sidebar

ASV-Webseite

Dokumentation

Hilfe


Webseiten-Werkzeuge

Profil


Druck/Export

Drucken/PDF erzeugen

Mehrung/Minderung

Allgemeines

Mehrungen und Minderungen sind eine Möglichkeit, die Arbeitszeit von Vollzeitlehrkräften ungleichmäßig auf einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Die Arbeitszeit einer Lehrkraft wird dabei für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr um ein oder mehrere Stunden erhöht und in der Folgezeit durch eine Verringerung der Arbeitszeit ausgeglichen. Es ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, dass die Minderung vor der Mehrung erfolgt.

Bei Teilzeitlehrkräften wird eine solche Arbeitszeitänderung nicht durch Mehrung und Minderung, sondern durch eine Änderung des Teilzeitantrags umgesetzt.

ASV bietet die Möglichkeit Mehrungen/Minderungen für das 1. und / oder 2. Halbjahr zu erfassen. Der Zeitraum des Ausgleichs kann sowohl im gleichen wie auch in anderen Schuljahren liegen.

Mehrung/Minderung innerhalb eines Schuljahres

Man kann die Mehrung oder Minderung so anlegen, dass sie im gleichen Schuljahr ausgeglichen wird:

Der Haken bei „zählt“ kann nicht selbständig gesetzt werden, sondern richtet sich danach, ob der Zeitpunkt für die Betrachtung im ersten oder zweiten Halbjahr liegt.

Mehrung/Minderung mit Ausgleich im Folge-Schuljahr

Eine Mehrung/Minderung wird automatisch in das Folgejahr übertragen, wenn sie nicht im gleichen Schuljahr ausgeglichen wurde:

Im Folge-Schuljahr ist die Soll-Stundenzahl der Vollzeitlehrkraft dann automatisch um eine Stunde niedriger, bei ausschließlich wissenschaftlichem Einsatz also 22.

Mehrung/Minderung, die sich nur auf ein Halbjahr beziehen

Solche einstündigen Mehrungen/Minderungen für ein Halbjahr können auch wieder einstündig oder durch einen epochalen Unterricht in einem Halbjahr bzw. einer halben Stunde LRI ausgeglichen werden. Unabhängig von der Ausgleichsweise (1. oder 2. Halbjahr) muss die Gesamtbilanz aufgehen. Dies erreicht man durch eine der beiden folgenden Eingabemöglichkeiten:


oder

"Weiterschieben" von Mehrungen/Minderungen

Beispiel:

Eine Lehrkraft hatte im Vorjahr eine Stunde Mehrung und sollte daher im aktuellen Schuljahr eine Stunde Minderung erhalten. ASV trägt dies automatisch ein. Nun ist die Lehrkraft jedoch in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Daher wird ihr jetzt wiederum eine Stunde Mehrung eingetragen, um

  1. die Bilanz im aktuellen Schuljahr auszugleichen und
  2. die Minderung ins nächste Schuljahr zu übertragen.

Wenn bereits vorher feststeht, dass Stunden nicht im Folgejahr zurückgegeben werden können oder sollen, ist die Verbuchung auf dem freiwilligen Arbeitszeitkonto die korrekte Vorgehensweise!