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Mehrarbeit und Nebentätigkeit

Mehrarbeit und Nebentätigkeit werden auf dem Reiter XXXX GY im Modul Lehrkräfte erfasst.

  • Unter Mehrarbeit werden die Stunden einer vorübergehenden Arbeitszeiterhöhung einer Lehrkraft erfasst. Umfasst der Zeitraum der Mehrarbeit ein ganzes Halbjahr, kann bei Vollzeitlehrkräften eine Verbuchung als Mehrung sinnvoll sein, bei Teilzeitlehrkräften eine Änderung des Teilzeitantrags. Der Eintrag bei Mehrarbeit hat keine Auswirkung auf die Mehrarbeitsabrechnung und dient nur der korrekten Verbuchung von Unterricht in der ASV.
  • Bei Nebentätigkeit werden in der Regel Stunden erfasst, die aus einem zweiten Dienstverhältnis stammen.

Beachten Sie dazu die ausführlichen Hinweise zur Verbuchung einer Lehrkraft mit mehreren Dienstverhältnissen.