Ab dem Schuljahr 2024/25 besteht die Möglichkeit den Teilzeitantrag für Teilzeit in Elternzeit über ASV zu stellen und zu übermitteln, wobei parallel noch der Teilzeitantrag in Papierform gesendet werden muss.
Mit der Genehmigung des Antrags auf Teilzeit in Elternzeit ist die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.