Ab dem Schuljahr 2025/26 wird der Teilzeitantrag für Teilzeit in Elternzeit ausschließlich über ASV gestellt und übermittelt. Die Meldung in Papierform entfällt.
Mit der Genehmigung des Antrags auf Teilzeit in Elternzeit ist die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.