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Lehrkräfte in Teilzeit

Grundsätzlich wird zwischen den folgenden Teilzeiten unterschieden:

Teilzeiten, die mit ASV beantragt, übermittelt und gedruckt werden:

Der Ausdruck der Teilzeitvereinbarung (UP) oder des Teilzeitantrags (US) kann erst nach der jeweiligen Übermittlung erfolgen.

Nichtstaatliche Schulen erhalten die entsprechenden Formulare von ihrem Dienstherrn.

Teilzeiten, die über Formulare des StMUK beantragt werden:

Nichtstaatliche Schulen erhalten die entsprechenden Formulare von ihrem Dienstherrn.

UPZ-Änderung

Ist bei Lehrkräften für die Abdeckung des Unterrichts eine Änderung der UPZ nötig, muss diese Änderung ebenfalls dem KM mit dem Formular Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gemeldet werden.

Beachten Sie bei Teilzeit-Lehrkräften die zulässigen Teilzeitmaße, die vom Verhältnis von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Unterricht abhängen und sich auf die anteiligen Ermäßigungen auswirken.

Unterrichtsplanung

Lehrkräfte in Teilzeit müssen zur UP vollständig ausgeglichen sein, insbesondere wenn anteilige Ermäßigungen berechnet werden müssen, die vom Anteil nicht- und wissenschaftlichen Einsatzes abhängig sind.
Falls eine Lehrkraft in der Jahrgangsstufe 13 in einem Seminar eingesetzt ist, muss dies künftig nicht mehr über Mehrung/Minderung ausgeglichen werden, da das zugehörige Unterrichtselement epochal verbucht werden muss.

Nach der Übermittlung der UP können die Teilzeitvereinbarung für Lehrkräfte in familienpolitscher Teilzeit, Antragsteilzeit und Teilzeit in Elternzeit mit dem Stand der letzten Übermittlung ausgedruckt, unterschrieben und abgelegt werden.
Diese Ausdrucke werden nicht an das StMUK gesendet, sondern verbleiben an der Schule.

In der Zeit zwischen der Unterrichtsplanung und der Unterrichtssituation ist dem Staatsministerium in folgenden Fällen das Formblatt Abweichende Meldung nach UP vorzulegen:

  • Teilzeitänderung von mindestens drei Stunden gegenüber der ersten Meldung
  • Vollzeitbeschäftigung ab Beginn des nächsten Schuljahres entgegen Teilzeitmeldung mit der Unterrichtsplanung

Unterrichtssituation

Nach der Übermittlung der US können die Teilzeitanträge für Lehrkräfte in familienpolitscher Teilzeit und Antragsteilzeit sowie Teilzeit in Elternzeit mit dem Stand der letzten Übermittlung ausgedruckt werden.
Diese unterschriebenen Ausdrucke werden an das StMUK gesendet.

Zusätzlich muss für alle Lehrkräfte, die zur UP einen Teilzeitantrag gestellt haben, aber im aktuellen Schuljahr nun doch in Vollzeit arbeiten, der Bericht lk_teilzeitantraege_fehlanzeige ausgedruckt werden.
Nach der Meldung der US werden diese Ausdrucke zusammen mit den Teilzeitanträgen in Papierform an das StMUK geschickt.

Im Rahmen der UP wird oftmals mit dem vorläufigen Facheinsatz geplant.
Damit die Berechnung der Teilzeitanträge korrekt funktioniert, müssen die Einträge beim vorläufigen Facheinsatz entfernt werden.