Grundsätzlich wird zwischen den folgenden Teilzeiten unterschieden:
Teilzeiten, die mit ASV beantragt, übermittelt und gedruckt werden:
Der Ausdruck der Teilzeitvereinbarung (UP) oder des Teilzeitantrags (US) kann erst nach der jeweiligen Übermittlung erfolgen.
Nichtstaatliche Schulen erhalten die entsprechenden Formulare von ihrem Dienstherrn.
Teilzeiten, die über Formulare des StMUK beantragt werden:
Nichtstaatliche Schulen erhalten die entsprechenden Formulare von ihrem Dienstherrn.
Ist bei Lehrkräften für die Abdeckung des Unterrichts eine Änderung der UPZ nötig, muss diese Änderung ebenfalls dem KM mit dem Formular „Antrag auf Teilzeitbeschäftigung“ gemeldet werden.
Beachten Sie bei Teilzeit-Lehrkräften die zulässigen Teilzeitmaße, die vom Verhältnis von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Unterricht abhängen und sich auf die anteiligen Ermäßigungen auswirken.