Es wird kein Teilzeitantrag über ASV gestellt oder übermittelt.
Mit der Genehmigung des Antrags auf Teilzeitbeschäftigung im Freistellungsmodell ist dieses Modell für die gesamte Laufzeit genehmigt.
Wenn die Freistellungsphase beendet ist, wird die Lehrkraft wieder regulär eingeplant.