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Versetzungen

Für die Versetzung von Lehrkräften zum Halbjahres- oder Schuljahreswechsel müssen von der abgebenden und der aufnehmenden Schule folgende Eintragungen vorgenommen werden.

Versetzungen über verschiedene DSS

Abgebende Schule

Im aktuellen Schuljahr, in dem die Lehrkraft im Unterricht eingesetzt ist, müssen keine Eintragungen bei der betroffenen Lehrkraft vorgenommen werden, insbesondere darf auch kein Abgang eingetragen werden.
Wie die Lehrkraft im Planungsschuljahr zu erfassen ist bzw. ob ein Abgang einzutragen ist, entnehmen Sie bitte der Dokumentation der Lehrkräfte zur US.

Aufnehmende Schule

Die zuversetzte Lehrkraft kann wie gewohnt im Lehrermodul erfasst werden, indem sie aus ASD abgeholt wird.

Dieses Vorgehen gilt auch für Referendare, die von der Seminarschule zur Einsatzschule oder von einer Einsatzschule zur anderen wechseln, wenn die beteiligten Schulen jeweils in verschiedenen DSS verwaltet werden. Auf der Karteikarte 'Dienst' wird dabei automatisch das Feld 'verwaltet von' mit der Schulnummer der aufnehmenden Schule gefüllt. Denn obwohl Sie nicht die Stammschule der Lehrkraft sind, können Sie in ihrem DSS als „verwaltet von Schule“ die Daten der Lehrkraft verwalten.

Bei Stammlehrkräften, die an Ihre Schule versetzt wurden, ändern Sie zusätzlich das Feld Stammschule auf Ihre Schulnummer.

Sonderfall: Die Lehrkraft hatte an der abgebenden Schule eine Stunde Mehrung/Minderung, die jetzt an der aufnehmenden Schule ausgeglichen werden sollte. Dafür kann über das Ticket-System ein Hashcode für die Ausführung der Konsistenzprüfung 2.1 angefordert werden.

Versetzungen innerhalb eines DSS (regional-zentraler Betrieb)

Abgebende Schule

Im aktuellen Schuljahr müssen keine Eintragungen bei der betroffenen Lehrkraft vorgenommen werden, insbesondere darf auch kein Abgang eingetragen werden. Allerdings müssen bereits eingetragene Unterrichtsstunden, Anrechnungen, Funktionen oder weitere Einsatzschulen gelöscht werden.

Für die abgehenden Lehrkräfte müssen im Planungsschuljahr folgende weitere Schritte unternommen werden:

  • neue Einsatzschule ergänzen


  • Stammschule (gegebenenfalls) anpassen; Sie erhalten beim Speichern einen Hinweis, den Sie bitte bestätigen. Bei Referendaren ist die Seminarschule weiterhin die Stammschule.


  • eigene Einsatzschule löschen; bei Referendaren muss die Seminarschule nicht als Einsatzschule gelöscht werden.


  • Sollten Sie nicht die Stammschule sein, sondern als „verwaltet von Schule“ eingetragen sein, also die verwaltende Schule der Lehrkraft in diesem DSS sein, bleibt dieser Eintrag auch nach Löschen der Einsatzschule bestehen. Die Änderung muss durch die aufnehmende Schule durchgeführt werden.

Nach dem Schließen des Lehrermoduls wird bei einem erneuten Öffnen die Lehrkraft nicht mehr im Navigator angezeigt.

Aufnehmende Schule

Sobald die abgebende Schule die oben aufgeführten Schritte durchgeführt hat, ist die Lehrkraft im entsprechenden Schuljahr im Lehrermodul verfügbar. Es muss kein Zugang angegeben werden.

Sollte die Lehrkraft/der Referendar eine Stammschule außerhalb des DSS haben und zuvor an einer Schule im DSS eingesetzt gewesen sein, so ist diese Schule als „verwaltet von Schule“ eingetragen. Damit Sie die Lehrkraft verwalten können, müssen Sie über die Konsistenzprüfung 2.1 Ihre Schule als „verwaltet von Schule“ setzen.

Alternativ können Sie die Lehrkraft wie gewohnt im Lehrermodul in ASD suchen und Ihre Schule als neue Einsatzschule anlegen. Allerdings können Sie dann nur die Daten in dem Reiter mit Ihrer Schulnummer bearbeiten, für die übrigen Daten sind Sie nur leseberechtigt. Die Schreibberechtigung erhalten Sie, sobald die bisherige Stammschule Ihre Schulnummer als Stammschule eingetragen hat.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, wo eine Lehrkraft vorher eingesetzt war bzw. wohin sie versetzt wird, und nehmen Sie ggf. Kontakt mit der anderen Schule auf.

Hinweise: Bereits in der Vergangenheit versetzte Lehrkräfte werden „ausgeplant“ (→ Beschäftigungsart nm) und können auch vor der jeweils kommenden US schon gelöscht werden, weil kein Abgang in ASV gemeldet werden muss bzw. darf.

Für versetzungswillige Lehrkräfte muss auf jeden Fall ein Versetzungsantrag der Lehrkraft im Online-Portal übermittelt werden. Dies hat zunächst nichts mit Personalanforderungen bzw. der Meldung von möglichen Personalüberhängen zu tun. Außerdem muss jede versetzungswillige Lehrkraft eingeplant bleiben (vz, tz oder wh mit UPZ >0 und nicht nm), weil über die Versetzung erst noch entschieden wird.

Überkapazität / Überhang

Beim möglichen Zusammentreffen von Überhängen und Versetzungsanträgen kann zwischen folgenden Fällen unterschieden werden:

  • Es besteht kein Überhang und bei einer Wegversetzung wird ein Ersatz gewünscht: Anforderung der Art A mit Ursache VJ (zählt nicht zu den regulären Anforderungen und wird im Ministerium erst „aktiviert“ wenn die Wegversetzung realisiert werden kann)
  • Es besteht ein Überhang und es gibt keinen Bezug zu eventuellen Versetzungsgesuchen: Anforderung der Art U mit Ursache U (vom Ministerium wird eine aufnehmende Nachbarschule für den fächerspezifischen Überhang gesucht, abzuordnende Lehrkraft wird von Schule ausgewählt)
  • Es besteht ein Überhang und es gibt einen Bezug zu einem eventuellen Versetzungsgesuch: (auch) Anforderung der Art U mit Ursache U (vom Ministerium wird geprüft, ob Überhangabbau durch Versetzung möglich, sonst Vorgehen wie oben)
  • Keinesfalls soll ein Überhang mit einer Anforderung der Art U und der Ursache VJ (mit Angabe einer Lehrkraft) übermittelt werden. Insbesondere ersetzt dies nicht die Übermittlung des Versetzungsantrags im Online-Portal. Außerdem würde bei der Kombination U/VJ von ASV die Anforderung im doppelten Umfang bedarferserhöhend verrechnet (z. B. -46 WS bei vz)