Benutzer-Werkzeuge


Sidebar

ASV-Webseite

Dokumentation

Hilfe


Webseiten-Werkzeuge

Profil


Druck/Export

Drucken/PDF erzeugen

Prüfung der Zulassung zur Abiturprüfung und der Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife

Zulassungsprüfung

Sobald die Leistungen für die Ausbildungsabschnitte 11/1 bis 12/2 vollständig erfasst und ein Einbringungsvorschlag erstellt wurde, kann die Zulassung zur Abiturprüfung gemäß § 44 GSO geprüft werden.
Mit der Zulassungsprüfung kann der Prüfungsstatus auf eine der folgenden Ausprägungen gesetzt werden:

  • nicht zugelassen und damit nicht bestanden, was kurz als nicht zugelassen angezeigt wird.
  • unbestimmt - unvollständig abgelegte Prüfung, was in der Prüfung zum besseren Verständnis mit zugelassen ausgewiesen wird.

Übersicht der Einzelprüfungen

  • Abweichung zur Prüfungsordnung
  • Aktiver Prüfungsteilnehmer
  • Aktueller Prüfungsstatus
  • Anzahl der Prüfungsfächer
  • § 44 Abs. 2 Nr. 1: Abdeckung der drei Aufgabenfelder GW, MNT, SLK in den Abiturfächern
  • § 44 Abs. 2 Nr. 2: Mindestens 48 Punkte in D, M und fortgeführter Fremdsprache in Abiturprüfung
  • § 44 Abs. 2 Nr. 2: Mindestens 100 Punkte in den fünf Abiturfächern
  • § 44 Abs. 2 Nr. 3: Keine Einbringung einer Leistung, wenn die andere Leistung im selben Schuljahr 0 Punkte beträgt
  • § 44 Abs. 2 Nr. 3: Genau 40 Einbringungen
  • § 44 Abs. 2 Nr. 3: Mindestens 200 Punkte in den 40 eingebrachten Halbjahresleistungen (Seminarleistungen eingeschlossen)
  • § 44 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 6: Mindestens 132 Halbjahreswochenstunden und Pflichtbelegung
  • § 44 Abs. 2 Nr. 4: Mindestens 24 Punkte in der Gesamtsumme der Seminarleistungen
  • § 44 Abs. 2 Nr. 5: Mindestens einen Punkt in jeder einzubringenden Halbjahresleistung
  • § 44 Abs. 2 Nr. 5: Mindestens einen Punkt im P-Seminar
  • § 44 Abs. 2 Nr. 5: Mindestens einen Punkt im W-Seminar in 11/1, 11/2 und Gesamtergebnis
  • § 44 Abs. 2 Nr. 7: Keine 0 Punkte in Seminararbeit oder Präsentation
  • § 44 Abs. 2 Nr. 8: Nachweis über Belegung einer 2. Fremdsprache im geforderten Umfang




Falls die Prüfung zu § 44 Abs. 2 Nr. 1 unberechtigt anschlägt, dann sind vermutlich die Aufgabenfelder GW, MNT und SLK bei den Fächern nicht korrekt zuordnet.
Führen Sie in diesem Fall die Konsistenzprüfung 2.1 aus.

Wenn die Buttons Bericht ausgeben oder CSV Export aktiv sind, kann die aktuelle tabellarische Auflistung der Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Prüfergebnis bzw. der möglichen Statusänderungen ausgespielt werden.

Nach dem Start der Prüfung werden die Einzelprüfungen für die ausgewählten Schülerinnen und Schüler ausgeführt.

  1. Die laufende Prüfung wird bei den aktuell geprüften Schülerinnen und Schülern ausgegeben.
  2. Falls keine Fehler festgestellt werden und der Prüflauf für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler abgeschlossen werden kann, wird Beendet: erfolgreich ausgegeben.
  3. Im Fehlerfall wird die Prüfung abgebrochen und Abbruch: sowie der Fehler aufgeführt.
  4. Über den Button weiter gelangen Sie zur Übersicht der Schülerinnen und Schüler, welche die Prüfungen fehlerfrei durchlaufen haben.


  5. Für jede Schülerin bzw. jeden Schüler wird der aktuell vorliegende Prüfungsstatus angezeigt.
  6. Aufgrund des Prüfergebnisses wird der mögliche neue Status - hier zugelassen - ausgegeben.
  7. Über ein Häkchen in der Spalte übernehmen können Sie für die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler den möglichen neuen Status übernehmen und somit den aktuellen Status überschreiben.
  8. Falls der neue Status für alle Schülerinnen und Schüler übernommen werden soll, betätigen Sie alle auswählen.
  9. Anschließend können Sie den neuen Status für die ausgewählten Schülerinnen und Schüler speichern.
  10. Mit weiter kommen Sie zur Auflistung der Schülerinnen und Schüler mit Fehlern in der Datenprüfung, während zurück auf die Seite mit den Prüfergebnissen aller Schülerinnen und Schüler leitet.


  11. Für die Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Fehler in der Datenprüfung aufgetreten ist, wird eine entsprechende Rückmeldung gegeben.
  12. Es wird der aktuelle vorliegende Prüfungsstatus angezeigt.
  13. Aufgrund des Prüfergebnisses wird der mögliche neue Status - hier nicht zugelassen - ausgegeben.
  14. Über ein Häkchen in der Spalte übernehmen können Sie für die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler den möglichen neuen Status übernehmen und somit den aktuellen Status überschreiben.
  15. Falls der neue Status für alle Schülerinnen und Schüler übernommen werden soll, betätigen Sie alle auswählen.
  16. Anschließend können Sie den neuen Status für die ausgewählten Schülerinnen und Schüler speichern.
  17. Mit zurück kommen Sie zur Auflistung der Schülerinnen und Schüler zurück, für welche keine Fehler festgestellt wurden.
  18. Falls bei einer Schülerin bzw. einem Schüler eine Abweichung von der Prüfungsordnung sowie das dazugehörige Schreiben hinterlegt ist, wird dieser im Fehlerfall markiert und kann separat aufgelistet werden, um je nach genehmigter Abweichung von der Prüfungsordnung, den Prüfungsstatus auf zugelassen zu setzen.


  19. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler wird der aktuell vorliegende Prüfungsstatus angezeigt.
  20. Der mögliche neue Status - hier zugelassen - wird ausgegeben.
  21. Über ein Häkchen in der Spalte übernehmen können Sie den möglichen neuen Status übernehmen und somit den aktuellen Status überschreiben.
  22. Soll der neue Status für alle Schülerinnen und Schüler übernommen werden, betätigen Sie alle auswählen.
  23. Anschließend können Sie den neuen Status für die ausgewählten Schülerinnen und Schüler speichern.
  24. Mit zurück kommen Sie zur Auflistung der Schülerinnen und Schüler zurück, für welche die Datenprüfung Fehler ergeben hat.