Prüfung der Zulassung zur Abiturprüfung und der Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
Mit der Funktion Zulassung/Zuerkennung prüfen kann für die verschiedenen Zielgruppen zunächst die Zulassung zur Abiturprüfung geprüft, im weiteren Verlauf die Zuerkennungsprüfung ausgeführt und schließlich die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife bestätigt werden.
Die Funktion wird unter Datei / Oberstufe / Berechnungen/Datenprüfungen hinterlegt.
Markieren Sie in der Liste die Funktion Zulassung/Zuerkennung prüfen über einen Klick in die Zeile.
Wählen Sie die Jahrgangsstufe,
ggf. die Klassengruppe(n)
und die Schülerinnen und Schüler aus. Mit gedrückter STRG-Taste können mehrere Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, mit der Tastenkombination STRG + A sämtliche Schülerinnen und Schüler der ausgewählten Klassengruppen. Andere Bewerber sind getrennt von den Schülerinnen und Schülern der eigenen Schule zu prüfen, da für deren Zulassungs- und die Zuerkennungsprüfung separate Prüffunktionen eingebunden sind.
Wenn aufgrund noch fehlender Leistungen kein Einbringungsvorschlag erstellt werden kann und damit auch die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, so ist der Prüfungsstatus der Schülerin bzw. des Schülers zunächst auf nicht zugelassen zu setzen.
Mit dem Setzen des Prüfungsstatus werden Masken die zulassungsrelevante Daten enthalten, z.B. Fremdsprachenlaufbahn, Noten und Einbringung, für die Bearbeitung gesperrt und andere für die Bearbeitung freigegeben.
Wenn nachträglich Änderungen erforderlich sind, muss für die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler zunächst der Prüfungsstatus zurückgesetzt und anschließend erneut die Zulassungsprüfung ausgeführt werden.
Es öffnet sich ein Fenster, in dem im Drop-down-Menü verschiedene Prüfoptionen zur Auswahl stehen:
Zulassungsprüfung: Die Zulassung zur Abiturprüfung wird für Gymnasien und Kollegs gemäß § 44 GSO Absatz 2 geprüft und für Abendgymnasien nach § 44 GSO Absatz 3.
Zulassung für andere Bewerber: Falls andere Bewerber an der Abiturprüfung teilnehmen, kann deren Zulassung festgestellt werden.
Zuerkennungsprüfung: Es wird schulartspezifisch die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife gemäß § 54 GSO bzw. § 62 GSO geprüft.
Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife: Wenn der Prüfungsstatus bestanden, Zusatzprüfung möglich erreicht wurde, kann die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife bestätigt werden.