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Rücktritt in 12/1 G9 vor Beginn von Q12 G8 oder nach Q12 G8

Für die Sonderfälle

  1. Wiederholung der Oberstufe nach Nichtbestehen des Abiturs in Q12 G8 und damit Eintritt in 12/1 G9
  2. Rücktritt aus dem Auffangnetz noch vor Beginn von Q12 G8 nach 12/1 G9

muss wie folgt vorgegangen werden:

Voraussetzung

Es muss im Schuljahr 2024/25 eine ORG-Klasse ohne weitere Einträge zu den Klassengruppen vorliegen (insbesondere keine Eingaben bei Ausbildungsrichtung oder Jahrgangsstufe).
Meist liegt eine solche ORG-Klasse bereits als Austrittsklasse für die Abiturienten vor.
Diese ORG-Klasse muss im Schuljahr 2023/24 als Zielklasse der Q12 G8 eingetragen sein.

Versetzung

1. Nichtbestehen des Abiturs und Eintritt in 12/1 G9

Entfernen Sie im Schuljahr 2023/24 die Austrittsinformationen, insbesondere das Austrittsdatum, bei der Schülerin bzw. dem Schüler, welche/r das Abitur nicht bestanden hat. Damit wird die Schülerin bzw. der Schüler automatisch in die ORG-Zielklasse im Schuljahr 2024/25 versetzt.

2. Rücktritt aus dem Auffangnetz noch vor Beginn von Q12 G8 in 12/1 G9

Die Schülerin bzw. der Schüler wird mit Hilfe des Infobuttons (1) zunächst aus der Q12-G8-Jahrgangsstufe in die ORG-Klasse (2) versetzt.



Im Anschluss führt man in beiden Fällen die Versetzung von der ORG- in die Zielklasse Q12 G9 aus und wählt dabei den Beginn des 1. Halbjahres aus. Die Fachwahl und die Noten sind händisch zu erfassen.
Das W-Seminar ist gegebenenfalls im Fachangebot zu ergänzen.
Für den schulischen Vorlauf in Kunst/Musik bzw. Religion/Ethik sind die Daten unter weitere Qualifikationen so zu erfassen, als wäre eine reguläre Jahrgangsstufe 11 im G9 durchlaufen worden.