Für die Sonderfälle
muss wie folgt vorgegangen werden:
Es muss im Schuljahr 2024/25 eine ORG-Klasse ohne weitere Einträge zu den Klassengruppen vorliegen (insbesondere keine Eingaben bei Ausbildungsrichtung oder Jahrgangsstufe).
Meist liegt eine solche ORG-Klasse bereits als Austrittsklasse für die Abiturienten vor.
Diese ORG-Klasse muss im Schuljahr 2023/24 als Zielklasse der Q12 G8 eingetragen sein.
Entfernen Sie im Schuljahr 2023/24 die Austrittsinformationen, insbesondere das Austrittsdatum, bei der Schülerin bzw. dem Schüler, welche/r das Abitur nicht bestanden hat. Damit wird die Schülerin bzw. der Schüler automatisch in die ORG-Zielklasse im Schuljahr 2024/25 versetzt.
Die Schülerin bzw. der Schüler wird mit Hilfe des Infobuttons (1) zunächst aus der Q12-G8-Jahrgangsstufe in die ORG-Klasse (2) versetzt.
Im Anschluss führt man in beiden Fällen die Versetzung von der ORG- in die Zielklasse Q12 G9 aus und wählt dabei den Beginn des 1. Halbjahres aus. Die Fachwahl und die Noten sind händisch zu erfassen.
Das W-Seminar ist gegebenenfalls im Fachangebot zu ergänzen.
Für den schulischen Vorlauf in Kunst/Musik bzw. Religion/Ethik sind die Daten unter weitere Qualifikationen so zu erfassen, als wäre eine reguläre Jahrgangsstufe 11 im G9 durchlaufen worden.