Beim Klassenwechsel zwischen Klassen unterschiedlicher Jahrgangsstufen wird der Besondere Unterricht von Schülerinnen und Schülern gelöscht! Daher muss dieser vorab notiert werden, falls diese Schülerinnen und Schüler ihn weiterhin besuchen soll. Tragen Sie den Besonderen Unterricht nach dem Klassenwechsel neu ein.
Beim Klassenwechsel zwischen Klassen innerhalb einer Jahrgangsstufe (Parallelklasse) wird der Besondere Unterricht der Schülerinnen und Schüler nicht gelöscht, sondern bleibt erhalten!
Der Pflichtunterricht wird stets gelöscht und neu aufgebaut. Die Unterrichtsdaten müssen unter Umständen nachbearbeitet werden.
Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die aus einer Klasse in eine gemeinsame Zielklasse versetzt werden soll, wird am einfachsten mit der Sammelversetzung bearbeitet.
Einzelne Schülerinnen und Schüler können im Schülermodul versetzt werden.
Bei Schülerinnen und Schülern der Oberstufe müssen je nach Art und Zeitpunkt der Versetzung wie z.B. einem Rücktritt ggf. weitere Informationen gepflegt werden.
Austritte von Schülerinnen und Schülern bzw. Absolventinnen und Absolventen (Abitur) werden NICHT durch Versetzungen abgebildet.