Wählen Sie im Modul Schüler den entsprechenden Schüler aus.
Beim Klassenwechsel zwischen Klassen unterschiedlicher Jahrgangsstufen wird der Besondere Unterricht eines Schülers gelöscht! Daher muss dieser vorab notiert werden, falls der Schüler ihn weiterhin besuchen soll. Tragen Sie den Besonderen Unterricht nach dem Klassenwechsel neu ein.
Beim Klassenwechsel zwischen Klassen innerhalb einer Jahrgangsstufe (Parallelklasse) wird der Besondere Unterricht eines Schülers nicht gelöscht, sondern bleibt erhalten!
Der Pflichtunterricht wird stets gelöscht und neu aufgebaut. Die Unterrichtsdaten müssen unter Umständen nachbearbeitet werden.
Wählen Sie nun im Datenfeld Klasse/Klassengruppe die Zielklasse aus. (Im Beispiel wird ein Schüler von der Klasse 5a in die Klasse 5b versetzt.)
Wechseln Sie zum Reiter Unterricht und pflegen Sie – falls nötig – den Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht oder Besonderen Unterricht nach.
Überprüfen bzw. ergänzen Sie (insbesondere bei Rücktritten) nun noch die Laufbahneintragungen auf dem Reiter „Laufbahn“.
Mehrere Schüler versetzen Sie am einfachsten über Sammelversetzung.
Zum Rücktritt von Schülern in der Oberstufe siehe dort.
Unterscheide: Vorrücken auf Probe und Probezeit. Zur Probezeit siehe Neuerfassung
Siehe Vorrücken auf Probe
Verlässt ein Schüler die Schule, darf er auf keinen Fall gelöscht werden. Er würde sonst auch im vorausgegangenen Schuljahr (an dem er ja an der Schule war) gelöscht werden und die Meldung der Unterrichtssituation (US) würde verfälscht werden (Statistik!).
Auch das Versetzen in eine Austrittsklasse ist nicht vorgesehen.
Der Austritt wird durch Setzen eines Austrittsdatums festgelegt. Der Schüler verbleibt aber weiterhin in seiner letzten Klasse. Nach dem Austrittstag erscheint im Navigator hinter dem Schülernamen das Austrittsdatum in roter Farbe.
Wechseln Sie zum Reiter Ein-/Austritt und tragen Sie das Austrittsdatum ein. Befüllen Sie zudem die restlichen Datenfelder.
In das Feld Ziel der Jahrgangssufe am Ende des Schuljahres wird nur dann e oder nv eingetragen, wenn der Schüler die Schule zum Schuljahresende verlässt. Bei Austritt während des Schuljahres bleibt es leer.
Ausnahme: Sie dürfen einen Schüler nur dann löschen, wenn er keinen einzigen Unterrichtstag an der Schule verbracht hat (Beispiel: Schüler wurde angemeldet und ist an der Schule nie erschienen, da er z. B. den Probeunterricht nicht bestanden hat).
Für den Abgang mit bestandenem Abitur siehe hier.